Behörden reagieren nach Funds eines toten Japankäfers in Buchs
Im Kanton St. Gallen ist zum ersten Mal ein Japankäfer nachgewiesen worden. Das gefundene Exemplar wurde in Buchs entdeckt und war bereits tot, wie der Kanton in einer Medienmitteilung schreibt. Aufgrund des Fundes leiten Fachstellen sofort Abklärungen ein, um zu klären, ob es sich um einen Einzelfund oder um einen beginnenden Befall handelt.
Der Kanton betont die potenziellen Folgen: Der gebietsfremde Japankäfer könne grosse Schäden an Pflanzen und Grünflächen verursachen. An Blattwerk bleiben häufig nur noch Gerippe zurück; betroffene Pflanzen würden geschwächt oder könnten absterben. Auch die Larven stellten ein Problem dar, weil sie die Wurzeln von Wiesen und Rasen anfressen.
- Fundort: Buchs (Kanton St. Gallen).
- Befund: Ein totes Exemplar, Erstnachweis im Kanton.
- Vorgehen: Fachleute stellen Fallen im Umkreis von drei Kilometern auf.
- Internationale Kooperation: Wegen der Nähe zur Landesgrenze werden auch Expertinnen und Experten aus dem Fürstentum Liechtenstein eingebunden.
- Aktueller Stand für Bevölkerung und Branche: Es liegen derzeit keine speziellen Handlungsanweisungen vor; der Kanton informiert nach Abschluss der Lagebeurteilung.
"Der gebietsfremde Japankäfer kann grosse Schäden an Pflanzen und Grünflächen anrichten", schreibt der Kanton St. Gallen.
Der Japankäfer ist in der Schweiz melde- und bekämpfungspflichtig. Das bedeutet: Fundmeldungen werden ernst genommen und Behörden prüfen umgehend Massnahmen, um eine mögliche Ausbreitung zu verhindern. Im vorliegenden Fall nimmt die Nähe zur Landesgrenze eine besondere Rolle ein; deshalb arbeiten kantonale Fachstellen mit Liechtensteiner Experten zusammen.
Für Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von Gärten, Parks und landwirtschaftlichen Flächen sowie für Betreiberinnen und Betreiber öffentlicher Grünanlagen ist der Fund ein Signal zur Vorsicht. Bis die Behörden die Untersuchung abgeschlossen haben, sind folgende Punkte zu beachten:
- Beobachtungen von auffälligen Käfern oder Schädigungen an Laub und Rasen den lokalen Behörden melden.
- Keine toten oder lebenden Exemplare selbstständig verbreiten (z. B. Transporte in Pflanzensubstrat vermeiden).
- Auf Hinweise und allfällige Empfehlungen der kantonalen Fachstellen achten.
Der Kanton kündigt an, die Bevölkerung, die Landwirtschaft und die grüne Branche zu informieren, sobald die Lagebeurteilung abgeschlossen ist. Bis dahin bleiben die Fangaktionen im Umkreis von drei Kilometern der zentrale Schritt zur Klärung, ob es sich um einen isolierten Fund handelt oder ob weitergehende Bekämpfungsmassnahmen nötig werden.
| Fakt | Bekanntes Detail |
|---|---|
| Fundort | Buchs |
| Exemplar | totes Tier |
| Massnahme | Aufstellen von Fallen im 3‑km‑Umkreis |
| Kooperation | Fachleute aus Liechtenstein einbezogen |
| Aktueller Handlungsbedarf für Bevölkerung | keine speziellen Anweisungen derzeit |
Weitere Informationen folgen, sobald die kantonalen Fachstellen die Resultate der Fallenüberprüfungen vorliegen haben und die Bewertung der Situation abgeschlossen ist.