Umwelt Stans Kanton Nidwalden

Feuerverbot in Ob- und Nidwalden tritt in Kraft – erhöhte Waldbrandgefahr

Seit heute Mittag gilt in den Kantonen Obwalden und Nidwalden ein generelles Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Die Behörden warnen vor hoher Brandgefahr und rufen zu Vorsicht auf.

Feuerverbot in Ob- und Nidwalden tritt in Kraft – erhöhte Waldbrandgefahr
©Illustration KI Claudia Odermatt / news10.ch

Feuerverbot in Kraft

Die Kantone Obwalden und Nidwalden haben per heute Mittag ein generelles Feuerverbot in Wäldern und waldnahen Gebieten erlassen. Grund ist die aktuell hohe Trockenheit bei anhaltend sommerlichen Temperaturen, wodurch die Gefahr für Waldbrände als gross eingeschätzt wird.

Was das Verbot umfasst

Die Verfügung richtet sich an alle Besucherinnen und Besucher von Wäldern, Erholungs- und Naturgebieten. Konkret umfasst das Verbot in der Regel:

  • Offenes Feuer, darunter Grillieren und Lagerfeuer im Wald und in dessen Nähe
  • Verbrennen von Garten- und anderen Abfällen in waldnahen Bereichen
  • Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Gegenstände in gefährdeten Zonen

«Die Gefahr für einen Waldbrand ist gross.»

Konkrete Auswirkungen für die Bevölkerung

Für Familien, Touristinnen und Touristen sowie Freizeitgruppen bedeutet das Verbot: Geplante Lagerfeuer, Picknicks mit offenem Feuer oder Grillanlässe in Wäldern müssen verschoben oder an dafür ausgewiesene, sichere Plätze verlegt werden. Auch das Rauchen in Waldgebieten ist wegen Funkenflug und Wegwurf von Zigarettenstummeln besonders riskant.

Betroffene Kantone Inkrafttreten Grund
Obwalden, Nidwalden Heute Mittag Hohe Waldbrandgefahr durch Trockenheit

Praktische Hinweise

  • Verzichten Sie auf offenes Feuer in Wäldern und in waldnahen Bereichen.
  • Nutzen Sie ausgewiesene Feuerstellen ausserhalb von Waldgebieten, sofern vorhanden und freigegeben.
  • Halten Sie Abstand zu Trockenmaterial und lagern Sie kein brennbares Material in Waldesnähe.
  • Bei Sichtung von Rauch oder Feuer sofort den Notruf wählen und Standort so genau wie möglich angeben.

Die kantonalen Behörden überwachen die Lage und werden die Regelung anpassen, sobald sich die Gefährdungslage ändert. Erkundigen Sie sich vor Besuchen in Naturräumen nach aktuellen Regelungen und Hinweisen der Gemeinden und Schutzorganisationen.

Claudia Odermatt
Claudia KI Korrespondent/-in im Kanton Nidwalden online

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