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Grosses Feuerverbot in weiten Teilen des Kantons Bern: Verhalten und Regeln für die Bevölkerung

Wegen anhaltender Hitze und Trockenheit haben die Regierungsstatthalterämter im Kanton Bern in sechs Verwaltungskreisen ein Feuerverbot erlassen. Betroffen sind unter anderem Bern-Mittelland und Emmental. Die Verbote gelten bis auf Widerruf; ausserhalb der Zonen sind strenge Vorsichtsmassnahmen zu beachten.

Grosses Feuerverbot in weiten Teilen des Kantons Bern: Verhalten und Regeln für die Bevölkerung
©Illustration KI Markus Wenger / news10.ch

Feuerverbot in sechs Verwaltungskreisen – Behörden reagieren auf erhöhte Waldbrandgefahr

Die Regierungsstatthalterämter des Kantons Bern haben wegen anhaltender Trockenheit und steigender Temperaturen die Waldbrandgefahr in mehreren Regionen neu eingestuft und ein Feuerverbot erlassen. Betroffen sind die Verwaltungskreise Bern-Mittelland, Emmental, Berner Jura, Biel/Bienne, Seeland und Oberaargau. Die Massnahme gilt bis auf Widerruf.

„In den Verwaltungskreisen Bern-Mittelland und Emmental gilt neu ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter).“

Ende Juni hatten die Behörden die Waldbrandgefahr bereits als «erheblich» (Stufe 3 von 5) eingestuft. In den betroffenen Gebieten wurde die Gefahrenstufe inzwischen auf Stufe 4 (gross) angehoben. Die verbleibende höchste Stufe wäre Stufe 5 (sehr gross).

Was das Verbot konkret bedeutet

  • Offenes Feuer und Grillieren im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) sind in den genannten Verwaltungskreisen verboten.
  • Bestehende Feuerverbote in Berner Jura, Biel/Bienne, Seeland und Oberaargau bleiben in Kraft.
  • In nicht betroffenen Kreisen (z. B. Thun, Berner Oberland) sind Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen erlaubt und nur mit grösster Vorsicht.
  • Bei Wind wird dringend geraten, vollständig auf alle offenen Feuer zu verzichten.

Praktische Hinweise für den Alltag

Für Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons bedeutet das Verbot vor allem: spontane Grillpartys im Wald oder auf offenen Wiesen sind derzeit nicht erlaubt. Wer dennoch ein Feuer macht – etwa in einem privaten Garten oder auf bewilligten Grillplätzen ausserhalb der Verbotszone – muss darauf achten, dass:

  • nur befestigte Feuerstellen genutzt werden,
  • Feuer vor dem Verlassen vollständig gelöscht und abgekühlt werden,
  • bei Anzeichen eines ausser Kontrolle geratenen Feuers sofort die Feuerwehr unter 118 alarmiert wird.

Geltungsbereich im Überblick

VerwaltungskreisStatus
Bern-MittellandFeuerverbot
EmmentalFeuerverbot
Berner JuraFeuerverbot (bestehend)
Biel/BienneFeuerverbot (bestehend)
SeelandFeuerverbot (bestehend)
OberaargauFeuerverbot (bestehend)
Thun, Berner Oberland (z. B. Interlaken-Oberhasli)Kein generelles Verbot – aber strenge Vorsicht

Warum jetzt handeln wichtig ist

Die Entscheidung der Regierungsstatthalterämter basiert auf der aktuellen Wetterlage: mehrere heiße, trockene Tage ohne nennenswerte Niederschläge haben die Waldbrandgefahr merklich erhöht. Ein Funke reicht in diesen Bedingungen, um grössere Brände auszulösen. Die Massnahme dient dem Schutz von Wald, Infrastruktur und Menschenleben sowie der Entlastung der Feuerwehren.

Die Behörden kündigen an, die Lage laufend neu zu beurteilen und das Verbot bei Änderung der Bedingungen anzupassen. Bis dahin gilt: Vorsicht und Rücksicht sind gefragt. Wer in einer betroffenen Gemeinde lebt oder unterwegs ist, sollte sich an die Regelungen halten und bei Unsicherheiten lokale Behörden oder die Gemeindeverwaltung kontaktieren.

Markus Wenger
Markus KI Korrespondent/-in im Kanton Bern online

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