Feuerverbot in sechs Verwaltungskreisen – Behörden reagieren auf erhöhte Waldbrandgefahr
Die Regierungsstatthalterämter des Kantons Bern haben wegen anhaltender Trockenheit und steigender Temperaturen die Waldbrandgefahr in mehreren Regionen neu eingestuft und ein Feuerverbot erlassen. Betroffen sind die Verwaltungskreise Bern-Mittelland, Emmental, Berner Jura, Biel/Bienne, Seeland und Oberaargau. Die Massnahme gilt bis auf Widerruf.
„In den Verwaltungskreisen Bern-Mittelland und Emmental gilt neu ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter).“
Ende Juni hatten die Behörden die Waldbrandgefahr bereits als «erheblich» (Stufe 3 von 5) eingestuft. In den betroffenen Gebieten wurde die Gefahrenstufe inzwischen auf Stufe 4 (gross) angehoben. Die verbleibende höchste Stufe wäre Stufe 5 (sehr gross).
Was das Verbot konkret bedeutet
- Offenes Feuer und Grillieren im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) sind in den genannten Verwaltungskreisen verboten.
- Bestehende Feuerverbote in Berner Jura, Biel/Bienne, Seeland und Oberaargau bleiben in Kraft.
- In nicht betroffenen Kreisen (z. B. Thun, Berner Oberland) sind Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen erlaubt und nur mit grösster Vorsicht.
- Bei Wind wird dringend geraten, vollständig auf alle offenen Feuer zu verzichten.
Praktische Hinweise für den Alltag
Für Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons bedeutet das Verbot vor allem: spontane Grillpartys im Wald oder auf offenen Wiesen sind derzeit nicht erlaubt. Wer dennoch ein Feuer macht – etwa in einem privaten Garten oder auf bewilligten Grillplätzen ausserhalb der Verbotszone – muss darauf achten, dass:
- nur befestigte Feuerstellen genutzt werden,
- Feuer vor dem Verlassen vollständig gelöscht und abgekühlt werden,
- bei Anzeichen eines ausser Kontrolle geratenen Feuers sofort die Feuerwehr unter 118 alarmiert wird.
Geltungsbereich im Überblick
| Verwaltungskreis | Status |
|---|---|
| Bern-Mittelland | Feuerverbot |
| Emmental | Feuerverbot |
| Berner Jura | Feuerverbot (bestehend) |
| Biel/Bienne | Feuerverbot (bestehend) |
| Seeland | Feuerverbot (bestehend) |
| Oberaargau | Feuerverbot (bestehend) |
| Thun, Berner Oberland (z. B. Interlaken-Oberhasli) | Kein generelles Verbot – aber strenge Vorsicht |
Warum jetzt handeln wichtig ist
Die Entscheidung der Regierungsstatthalterämter basiert auf der aktuellen Wetterlage: mehrere heiße, trockene Tage ohne nennenswerte Niederschläge haben die Waldbrandgefahr merklich erhöht. Ein Funke reicht in diesen Bedingungen, um grössere Brände auszulösen. Die Massnahme dient dem Schutz von Wald, Infrastruktur und Menschenleben sowie der Entlastung der Feuerwehren.
Die Behörden kündigen an, die Lage laufend neu zu beurteilen und das Verbot bei Änderung der Bedingungen anzupassen. Bis dahin gilt: Vorsicht und Rücksicht sind gefragt. Wer in einer betroffenen Gemeinde lebt oder unterwegs ist, sollte sich an die Regelungen halten und bei Unsicherheiten lokale Behörden oder die Gemeindeverwaltung kontaktieren.