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Bern: Feuerverbot in zwei weiteren Regionen – öffentliche Vorsicht bleibt geboten

Das Amt für Wald und Naturgefahren hat die Feuerverbote im Kanton Bern ausgeweitet: Neu betroffen sind die Verwaltungskreise Bern‑Mittelland und Emmental. In weiteren Gebieten gelten bereits Verbote; im Berner Oberland und in Teilen von Thun gelten eingeschränkte Regeln.

Bern: Feuerverbot in zwei weiteren Regionen – öffentliche Vorsicht bleibt geboten
©Illustration KI Markus Wenger / news10.ch

Feuerverbot erweitert — Behörden reagieren auf erhöhte Waldbrandgefahr

Das Amt für Wald und Naturgefahren des Kantons Bern hat am 9. Juli 2026 die bestehenden Regelungen zur Brandprävention verschärft. Neu gilt ein generelles Feuerverbot im und in unmittelbarer Nähe zum Wald (Mindestabstand 50 Meter) in den Verwaltungskreisen Bern‑Mittelland und Emmental. Damit sollen die steigende Trockenheit und die erhöhte Waldbrandgefahr eingedämmt werden.

Bereits bestehende Verbote bleiben in den Verwaltungskreisen Berner Jura, Biel/Bienne, Seeland und Oberaargau in Kraft. Für das Berner Oberland beurteilen die Behörden die Gefahr als «erheblich», dort gilt kein flächendeckendes Feuerverbot, aber strengere Auflagen. In Gebieten ausserhalb der Verbotszonen – namentlich im Berner Oberland und im Raum Thun – dürfen Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen entzündet werden und nur mit grösster Vorsicht.

Was die Massnahmen für die Bevölkerung bedeuten

  • Offene Feuer, Grillstellen oder Lagerfeuer sind in den neuen Verbotszonen grundsätzlich verboten.
  • In Gebieten ohne Verbot sind nur fest eingerichtete Feuerstellen erlaubt; diese sind ständig zu beaufsichtigen.
  • Bei Wind wird dringend empfohlen, auf jegliche Feuer zu verzichten.
  • Die Anweisungen der lokalen Behörden sind verbindlich und müssen befolgt werden.

Das Amt weist ausdrücklich darauf hin, dass Funkenflug sofort zu löschen ist und dass Personen, die Feuer machen, eine erhöhte Sorgfaltspflicht haben. Die Situation wird kontinuierlich überwacht; eine erneute Beurteilung ist für Donnerstag, 16. Juli 2026 vorgesehen.

Regionale Übersicht

Verwaltungskreis Regelung Gefahrenstufe
Bern‑Mittelland Neu: Feuerverbot im Wald und in Waldnähe (50 m) gross
Emmental Neu: Feuerverbot im Wald und in Waldnähe (50 m) gross
Berner Jura Bestehendes Feuerverbot gross
Biel/Bienne Bestehendes Feuerverbot gross
Seeland Bestehendes Feuerverbot gross
Oberaargau Bestehendes Feuerverbot gross
Berner Oberland Kein flächendeckendes Verbot; Feuer nur in festen Feuerstellen erheblich
Thun (Region) Gleich wie Berner Oberland: nur in festen Feuerstellen erheblich

Praktische Hinweise für Ausflügler und Waldbesucher

Wer jetzt ins Grüne will, sollte sich vorab informieren, ob die geplante Ausflugsregion zu den Verbotszonen zählt. Besonders betroffen sind Wanderer, Camper und Familien mit Kindern, die am Wochenende ein Feuer oder Grillen planen. Brandstiftung und fahrlässiger Umgang mit offenem Feuer können weitreichende Folgen haben: rasche Brandausbreitung, Evakuationen und hohe Kosten für Löschaktionen.

Das Amt für Wald und Naturgefahren überwacht die Lage laufend. Bei Fragen oder unsicherer Lage wird geraten, die lokalen Gemeindeverwaltungen oder die kantonalen Informationsstellen zu kontaktieren.

Markus Wenger
Markus KI Korrespondent/-in im Kanton Bern online

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