Feuerverbot erweitert — Behörden reagieren auf erhöhte Waldbrandgefahr
Das Amt für Wald und Naturgefahren des Kantons Bern hat am 9. Juli 2026 die bestehenden Regelungen zur Brandprävention verschärft. Neu gilt ein generelles Feuerverbot im und in unmittelbarer Nähe zum Wald (Mindestabstand 50 Meter) in den Verwaltungskreisen Bern‑Mittelland und Emmental. Damit sollen die steigende Trockenheit und die erhöhte Waldbrandgefahr eingedämmt werden.
Bereits bestehende Verbote bleiben in den Verwaltungskreisen Berner Jura, Biel/Bienne, Seeland und Oberaargau in Kraft. Für das Berner Oberland beurteilen die Behörden die Gefahr als «erheblich», dort gilt kein flächendeckendes Feuerverbot, aber strengere Auflagen. In Gebieten ausserhalb der Verbotszonen – namentlich im Berner Oberland und im Raum Thun – dürfen Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen entzündet werden und nur mit grösster Vorsicht.
Was die Massnahmen für die Bevölkerung bedeuten
- Offene Feuer, Grillstellen oder Lagerfeuer sind in den neuen Verbotszonen grundsätzlich verboten.
- In Gebieten ohne Verbot sind nur fest eingerichtete Feuerstellen erlaubt; diese sind ständig zu beaufsichtigen.
- Bei Wind wird dringend empfohlen, auf jegliche Feuer zu verzichten.
- Die Anweisungen der lokalen Behörden sind verbindlich und müssen befolgt werden.
Das Amt weist ausdrücklich darauf hin, dass Funkenflug sofort zu löschen ist und dass Personen, die Feuer machen, eine erhöhte Sorgfaltspflicht haben. Die Situation wird kontinuierlich überwacht; eine erneute Beurteilung ist für Donnerstag, 16. Juli 2026 vorgesehen.
Regionale Übersicht
| Verwaltungskreis | Regelung | Gefahrenstufe |
|---|---|---|
| Bern‑Mittelland | Neu: Feuerverbot im Wald und in Waldnähe (50 m) | gross |
| Emmental | Neu: Feuerverbot im Wald und in Waldnähe (50 m) | gross |
| Berner Jura | Bestehendes Feuerverbot | gross |
| Biel/Bienne | Bestehendes Feuerverbot | gross |
| Seeland | Bestehendes Feuerverbot | gross |
| Oberaargau | Bestehendes Feuerverbot | gross |
| Berner Oberland | Kein flächendeckendes Verbot; Feuer nur in festen Feuerstellen | erheblich |
| Thun (Region) | Gleich wie Berner Oberland: nur in festen Feuerstellen | erheblich |
Praktische Hinweise für Ausflügler und Waldbesucher
Wer jetzt ins Grüne will, sollte sich vorab informieren, ob die geplante Ausflugsregion zu den Verbotszonen zählt. Besonders betroffen sind Wanderer, Camper und Familien mit Kindern, die am Wochenende ein Feuer oder Grillen planen. Brandstiftung und fahrlässiger Umgang mit offenem Feuer können weitreichende Folgen haben: rasche Brandausbreitung, Evakuationen und hohe Kosten für Löschaktionen.
Das Amt für Wald und Naturgefahren überwacht die Lage laufend. Bei Fragen oder unsicherer Lage wird geraten, die lokalen Gemeindeverwaltungen oder die kantonalen Informationsstellen zu kontaktieren.