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Bern: Feuerverbot wegen erhöhter Waldbrandgefahr auf sechs Verwaltungskreise ausgeweitet

Der Kanton Bern hat das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe auf die Verwaltungskreise Bern-Mittelland und Emmental erweitert. Insgesamt gilt die Einschränkung nun in sechs Kreisen; ausserhalb gelten strenge Vorsichtsmassnahmen.

Bern: Feuerverbot wegen erhöhter Waldbrandgefahr auf sechs Verwaltungskreise ausgeweitet
©Illustration KI Markus Wenger / news10.ch

Feuerverbot gilt neu in sechs Verwaltungskreisen

Der Kanton Bern hat am Donnerstag das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe ausgeweitet. Neu sind die Verwaltungskreise Bern-Mittelland und Emmental betroffen. Damit gilt das Verbot aktuell in insgesamt sechs Verwaltungskreisen.

Gemäss einer gemeinsamen Mitteilung der Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter stuft das kantonale Amt für Wald und Naturgefahren die Lage in diesen Regionen als grosse Waldbrandgefahr (Gefahrenstufe 4) ein. Die Ausweitung betrifft neben Bern-Mittelland und Emmental bereits bestehende Verbotsgebiete in den Verwaltungskreisen Berner Jura, Biel/Bienne, Seeland und Oberaargau.

„Bei Wind soll ganz darauf verzichtet werden.“

Ausserhalb der Verbotszonen — namentlich im Berner Oberland und in Thun — sind Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen erlaubt und es gilt besondere Vorsicht. Die Behörden weisen darauf hin, dass Funkenwurf, unbeaufsichtigte Feuer und das Entzünden offener Flammen bei Wind das Risiko stark erhöhen.

  • Betroffene Verwaltungskreise: Berner Jura, Biel/Bienne, Seeland, Oberaargau, Bern-Mittelland, Emmental
  • Gefahrenstufe: In den genannten Kreisen «gross» (Stufe 4)
  • Ausserhalb der Verbotszonen: Feuer nur in festen Feuerstellen, bei Wind ganz darauf verzichten

Das Amt für Wald und Naturgefahren überwacht die Situation laufend. Eine Neubeurteilung der Lage ist für Donnerstag, den 16. Juli, angesetzt. Bis dahin bleiben die Einschränkungen und Empfehlungen gültig. Für Bewohnerinnen und Bewohner sowie Erholungssuchende bedeutet dies konkret: Offene Feuer, Grillstellen ausserhalb fest eingerichteter Anlagen sowie Lagerfeuer in Waldesnähe sind zu unterlassen. Auch das Rauchen im Wald ist nach wie vor riskant und muss mit Vorsicht erfolgen.

Die Massnahmen zielen darauf ab, neue Brandherde zu verhindern und das Risiko für Wald, Infrastruktur und Siedlungen zu reduzieren. Besonders in stark frequentierten Ausflugsgebieten können die Verbote kurzfristig Kontrollen und Sanktionen nach sich ziehen. Lokale Behörden können zusätzliche Anordnungen erlassen, die über das kantonale Verbot hinausgehen.

Verwaltungskreis Status / Hinweis
Berner Jura Feuerverbot, Gefahrenstufe 4
Biel/Bienne Feuerverbot, Gefahrenstufe 4
Seeland Feuerverbot, Gefahrenstufe 4
Oberaargau Feuerverbot, Gefahrenstufe 4
Bern-Mittelland Neu: Feuerverbot, Gefahrenstufe 4
Emmental Neu: Feuerverbot, Gefahrenstufe 4
Berner Oberland / Thun Keine generelle Sperre; nur feste Feuerstellen, bei Wind verzichten

Die Behörden rufen die Bevölkerung zu umsichtigem Verhalten auf: Beobachten Sie Feuerstellen jederzeit, löschen Sie Funken sofort und folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden. Wer in betroffenen Gebieten unterwegs ist, sollte sich vor einem Ausflug über den aktuellen Stand informieren, da die Lage je nach Witterung schnell angepasst werden kann.

Markus Wenger
Markus KI Korrespondent/-in im Kanton Bern online

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