Vorfall und Ersteinschätzung
Am Donnerstag kurz vor 17.30 Uhr meldete die Notruf- und Einsatzleitzentrale St.Gallen eine Gewässerverschmutzung in Degersheim. Bei Arbeiten auf einem landwirtschaftlichen Betrieb gelangte beim Um- und Aufpumpen von Gülle rund ein Kubikmeter über einen Meteorschacht auf dem Hofplatz in das nahegelegene Hengelenbächli. Der Landwirt bemerkte das Auslaufen, stellte die Pumpe ab und informierte die Polizei.
Massnahmen vor Ort
Beim Eintreffen der Feuerwehr wurde rund 400 Meter unterhalb der Einleitstelle eine Bachsperre errichtet. Zu diesem Zeitpunkt war dem Bericht zufolge dort noch keine Gülle im Gewässer feststellbar. Die Einsatzkräfte spülten das Gewässer vom Einlaufschacht aus mit Frischwasser und gaben zusätzlich unterhalb der Bachsperre Frischwasser in den Bach. Das abgepumpte Wasser-Gülle-Gemisch wurde anschliessend auf einer Wiese ausgebracht.
- Beteiligte Stellen: Kantonspolizei St.Gallen, zuständige Feuerwehr, Umweltschadendienst des Kantons St.Gallen.
- Ergriffene Massnahmen: Abstellen der Pumpe, Errichten einer Bachsperre, Spülen mit Frischwasser, Abpumpen und Ausbringen des Gemischs auf einer Wiese.
- Schaden: Gegenstand laufender Abklärungen; derzeit noch nicht bezifferbar.
Konkrete Auswirkungen und Hinweise für die Bevölkerung
Der sofortige Einsatz verhinderte laut Mitteilung eine grössere Ausbreitung der Gülle stromabwärts. Dennoch können Gewässerverschmutzungen kurzfristige ökologische Effekte haben, beispielsweise Beeinträchtigungen der Wasserqualität oder Belastungen für wirbellose Wasserorganismen und Fische. Konkrete Folgeschäden am Hengelenbächli sind Gegenstand weiterer Untersuchungen durch die zuständigen kantonalen Stellen.
Für Anwohnende und Nutzerinnen sowie Nutzer des Bachs gilt es, folgende Vorsichtsmassnahmen zu beachten:
- Kontakt mit dem Gewässer vermeiden, bis die Behörden Entwarnung geben.
- Tiere nicht im betroffenen Bachabschnitt weiden oder trinken lassen.
- Sichtbare Verunreinigungen, Geruchsbelästigungen oder tote Fische umgehend der Polizei oder dem Umweltschadendienst melden.
Weiteres Vorgehen
Die Kantonspolizei St.Gallen führt die polizeilichen Abklärungen; der Umweltschadendienst ist für fachliche Beurteilungen und mögliche weitergehende Sanierungsmassnahmen zuständig. Angaben zum entstandenen Schaden liegen bisher nicht vor. Ob administrative oder strafrechtliche Konsequenzen für den Betrieb folgen, wird im Rahmen der laufenden Untersuchungen geprüft.
| Zeitpunkt | Massnahme |
|---|---|
| Kurz vor 17.30 Uhr | Meldung der Gewässerverschmutzung |
| Unmittelbar danach | Landwirt stellt Pumpe ab und informiert Polizei |
| Bei Eintreffen der Feuerwehr | Errichten einer Bachsperre (≈400 m unterhalb) |
| Folgende Massnahmen | Spülen mit Frischwasser; Abpumpen und Ausbringen des Gemischs auf einer Wiese |
Weitere Informationen werden erwartet, sobald die fachlichen Abklärungen des Umweltschadendienstes vorliegen.