Wasserknappheit führt zu konkreten Einschränkungen
Der Kanton Solothurn hat angesichts der anhaltenden Trockenheit die Entnahme von Wasser aus öffentlichen Oberflächengewässern eingeschränkt. Ab sofort darf nur noch Wasser entnehmen, wer landwirtschaftliche Kulturen bewässern will, teilte die Staatskanzlei am Mittwoch mit. Die Massnahme soll die vorhandenen Abflussmengen schützen, da nicht mit kurzfristigen, ergiebigen Niederschlägen gerechnet wird.
Die Beschränkung gilt kantonsweit und bündelt bereits getroffene Regelungen: Ende Juni war die Anzahl gleichzeitig zulässiger Entnahmen bereits limitiert. Neu ist die Fokussierung darauf, dass nur noch Bewässerungszwecke in der Landwirtschaft als zulässig gelten. Die Aare bleibt von den Einschränkungen ausgenommen, weil sie nach Angaben der Staatskanzlei derzeit genug Wasser führt.
Welche Regeln gelten konkret?
- Nur Bewässerung landwirtschaftlicher Kulturen ist grundsätzlich erlaubt.
- Aus einzelnen Bächen dürfen Betriebe nur wechselweise Wasser entnehmen, wenn mehrere davon abhängig sind.
- An Tagen mit Temperaturen über 25 °C ist Bewässern nur zwischen 20:00 Uhr und 10:00 Uhr erlaubt.
- Wasserentnahme mit Pumpen für private Zwecke ist untersagt.
- Eine kleine Entnahme von Hand mit Giesskanne oder Eimer bleibt ausgenommen.
- Grundsätzlich ist für Entnahmen aus öffentlichen Oberflächengewässern eine Bewilligung nötig.
Die Regelungen zielen darauf ab, die Knappheit der Ressourcen gezielt zu steuern und Konflikte zwischen Nutzern zu vermeiden. Für Landwirtinnen und Landwirte bedeuten die Auflagen, dass sie ihre Bewässerungsplanung den neuen Zeitfenstern und dem alternierenden Entnahmeprinzip anpassen müssen.
Praktische Folgen für Bevölkerung und Landwirtschaft
Für private Gartenbesitzer verschärft sich die Lage: Das Entnehmen von Wasser mit Pumpen ist untersagt, grössere private Bewässerungen sind somit nicht mehr zulässig. Kleine Mengen mit Giesskanne bleiben möglich, was das kurzfristige Pflegen von Pflanzen erlaubt, aber grössere Grünflächen oder private Felder praktisch unbewässerbar macht. Für die Landwirtschaft sind die wichtigsten Auswirkungen:
| Betroffene | Konsequenz |
|---|---|
| Landwirtschaftsbetriebe | Nur Bewässerung von Kulturen erlaubt; bei mehreren Betrieben alternierende Entnahme aus Bächen |
| Private Haushalte | Pumpenverbot; kleine Entnahmen per Hand weiterhin erlaubt |
| Allgemeine Versorgung | Aare nicht betroffen, daher zentrale Fernwasserbezugsquelle intakt |
"Die Aare führt genug Wasser", heisst es in der Mitteilung der Staatskanzlei.
Die Behörden verweisen auf die Bewilligungspflicht: Entnahmen aus öffentlichen Gewässern sind generell genehmigungspflichtig, um die Übersicht über Nutzung und Verteilung zu behalten. Die Einschränkung ist vorerst eine kurzfristige Reaktion auf die aktuelle Trockenperiode und auf Prognosen, die in den kommenden Tagen keine Entspannung erwarten lassen.
Für betroffene Landwirtinnen und Landwirte empfiehlt es sich, Bewilligungen und mögliche wechselnde Entnahmepläne frühzeitig mit den zuständigen kantonalen Stellen oder der Gemeindeverwaltung abzuklären. Private Nutzerinnen und Nutzer werden angehalten, sparsam mit Leitungswasser umzugehen und Rasenflächen nur einzuschränkt zu bewässern, um die Wasservorräte im Kanton zu schonen.