Trockenheit erreicht in mehreren Regionen Gefahrenstufe 4
Die Trockenheit im Kanton St. Gallen hat sich in den letzten Tagen weiter verschärft. Gemäss Mitteilung der Staatskanzlei gilt neu in den Regionen Rheintal, Obertoggenburg, Untertoggenburg, Neckertal und Fürstenland die Gefahrenstufe 4 (grosse Gefahr). Zuvor war bereits für die Region St. Gallen–Rorschach die Stufe 4 ausgerufen worden. Die Pegelstände in Fliessgewässern und Seen liegen sehr tief, mehrere kleinere Bäche sind bereits ausgetrocknet.
Konkrete Einschränkungen und Verhaltensregeln
Der Kanton ruft Bevölkerung, Landwirtschaft und Gewerbe dazu auf, sorgsam mit Wasser umzugehen. Nicht empfohlen werden folgende Tätigkeiten, solange die Lage anhält:
- Rasenflächen möglichst nicht bewässern
- Gärten nur gezielt und sparsam giessen, vorzugsweise mit gesammeltem Regenwasser
- Fahrzeuge nicht mit Trinkwasser reinigen
- Auf das Befüllen von Swimmingpools verzichten
Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern sind grundsätzlich verboten. Zudem werden, mit Ausnahme des Bodensees, Walensees, Zürichsees und des Alpenrheins, schrittweise auch bisher bewilligte Wasserentnahmen aus Fliessgewässern entzogen.
Schutz von Gewässerökosystemen und Feuerverbot
Zum Schutz von Fischen und anderen Wasserlebewesen werden besonders sensible Gewässerabschnitte vorübergehend gesperrt. Das Betretungsverbot gilt sowohl für Menschen als auch für mitgeführte Tiere. Das bereits bestehende Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe bleibt ebenfalls in Kraft.
Trinkwasserversorgung und erwartete Lageentwicklung
Die Staatskanzlei betont, dass die Trinkwasserversorgung derzeit weiterhin gewährleistet ist. Weil MeteoSchweiz für die kommenden Tage keine ergiebigen Niederschläge erwartet, rechnet der Kanton vorerst nicht mit einer baldigen Entspannung der Situation.
Was das für die Bevölkerung bedeutet
Für Haus- und Gartenbesitzer sowie Gewerbebetriebe heisst das: Planung anpassen, sparsame Bewässerungsmassnahmen vornehmen und Wasserressourcen schonen. Landwirte müssen sich auf Einschränkungen bei Wasserentnahmen einstellen; betroffene Bewilligungen werden schrittweise entzogen, ausser in den genannten Ausnahmeländern. Die Sperrungen besonders sensibler Abschnitte sind zum Schutz der Binnengewässer und der darin lebenden Arten vorgesehen.
| Betroffene Regionen | Wesentliche Massnahmen |
|---|---|
| Rheintal, Obertoggenburg, Untertoggenburg, Neckertal, Fürstenland, St. Gallen–Rorschach | Gefahrenstufe 4; Wassersparen; Entzug bewilligter Wasserentnahmen (Ausnahme: Bodensee, Walensee, Zürichsee, Alpenrhein); Sperrung sensibler Uferabschnitte; Feuerverbot |