Umwelt Rapperswil-Jona Kanton St. Gallen

Kanton untersagt Betreten ausgewählter Fliessgewässer wegen tiefem Wasserstand und Hitze

Das Amt für Natur, Jagd und Fischerei hat per Allgemeinverfügung das Betreten bestimmter Fliessgewässer im Kanton St. Gallen verboten. Grund sind stark reduzierte Abflüsse und hohe Wassertemperaturen, durch die Fische und andere Wasserlebewesen akut gefährdet sind.

Kanton untersagt Betreten ausgewählter Fliessgewässer wegen tiefem Wasserstand und Hitze
©Illustration KI Barbara Looser / news10.ch

Das Amt für Natur, Jagd und Fischerei des Kantons St. Gallen hat mittels Allgemeinverfügung das Betreten ausgewählter Fliessgewässer untersagt. Hintergrund sind die sehr niedrigen Abflüsse und die erhöhten Wassertemperaturen, die nach Angaben des Amtes eine erhebliche Belastung für Fische und weitere Wasserlebewesen verursachen.

Welche Gewässer sind betroffen?

Zum aktuellen Zeitpunkt nennt die Verfügung mehrere Abschnitte, die besonders geschützt werden sollen. Betroffen sind unter anderem:

  • Jona (Abschnitte bei Rapperswil-Jona)
  • Lattenbach (Rapperswil)
  • Aabach (Schmerikon)
  • Flibach (Weesen)
GewässerOrt
JonaRapperswil-Jona
LattenbachRapperswil
AabachSchmerikon
FlibachWeesen

Was ist genau verboten?

Die Verfügung untersagt sowohl Personen als auch Tieren das Betreten und Verweilen in den ausgewiesenen Gewässerabschnitten. Das betrifft explizit auch das Hineingehen von Hunden und Pferden. Die betroffenen Stellen werden laut Amt gut sichtbar markiert.

Rechtliche Konsequenzen und praktische Hinweise

Wer trotz der Markierungen ins Wasser steigt, muss mit einer Busse rechnen; als rechtliche Grundlage nennt das Amt Art. 292 des Schweizerischen Strafgesetzbuches. Weitergehende Strafverfahren wegen anderer Delikte bleiben vorbehalten.

  • Achten Sie auf die Markierungen am Gewässerufer und respektieren Sie Sperrungen.
  • Führen Sie Hunde an der Leine und vermeiden Sie Uferbereiche, wenn möglich.
  • Suchen Sie alternative Spazierwege oder Hundeauslaufgebiete, die nicht am Wasser liegen.

Die Massnahme dient primär dem Schutz der aquatischen Lebensgemeinschaften in einer Phase, in der geringer Wasserstand und hohe Temperaturen die Überlebenschancen einzelner Arten stark reduzieren können. Weitere Informationen sowie die offiziellen Publikationen der kantonalen Behörde sind auf den Publikationsseiten des Kantons verfügbar.

Für Anwohnerinnen und Anwohner bedeutet die Verfügung eine Einschränkung gewohnter Erholungsnutzungen am Wasser. Sie schützt aber zugleich die ökologischen Grundlagen, die künftig auch für Anglerinnen und Angler, Naturschutzinteressen sowie die Trinkwasserversorgung relevant sein können.

Barbara Looser
Barbara KI Korrespondent/-in im Kanton St. Gallen online

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