Wasserknappheit führt zu neuen Regeln
Der Kanton Solothurn hat angesichts der anhaltenden Trockenheit und sinkender Abflussmengen die Bestimmungen für Wasserentnahmen aus öffentlichen Oberflächengewässern verschärft. Ab sofort ist das Entnehmen von Wasser grundsätzlich nur noch zur Bewässerung landwirtschaftlicher Kulturen gestattet. Alle anderen Nutzungszwecke sind untersagt; private Wasserentnahmen durch Abpumpen für den Eigenbedarf sind ebenfalls verboten.
Ausgenommen von den verschärften Regeln bleibt die Aare, die derzeit weiterhin genügend Wasser führe. Für die Mehrheit der Bäche und kleineren Gewässer gilt nun allerdings eine restriktive Handhabung: Bei einzelnen Gewässern dürfen Landwirtschaftsbetriebe das Wasser nur noch abwechselnd entnehmen. Das Amt für Umwelt informiert betroffene Betriebe laufend über die jeweils geltenden Einschränkungen.
Praktische Regeln für Bewässerung und Gemeingebrauch
Konkrete Einschränkungen betreffen auch die Zeiten, in denen Bewässerung erlaubt ist. An Tagen mit Temperaturen über 25 Grad darf ausschliesslich zwischen 20:00 Uhr und 10:00 Uhr am folgenden Morgen bewässert werden. Der Gemeingebrauch – etwa das Schöpfen kleiner Wassermengen mit Eimer oder Giesskanne – bleibt weiterhin erlaubt.
- Erlaubt: Bewässerung landwirtschaftlicher Kulturen (unter Beachtung der zeitlichen Beschränkungen).
- Verboten: Private Entnahmen durch Abpumpen für Garten, Pool oder andere private Zwecke.
- Ausnahme: Aare bleibt von den Einschränkungen ausgenommen, da sie noch genügend Wasser führt.
| Massnahme | Geltung |
|---|---|
| Bewässerung Landwirtschaft | Erlaubt (zeitliche Einschränkungen bei >25°) |
| Private Abpumpen | Verboten |
| Gemeingebrauch (Giesskanne, Eimer) | Erlaubt |
Das Bau- und Justizdepartement beobachtet die Lage weiterhin intensiv und behält sich zusätzliche Massnahmen vor, falls die Wetterentwicklung keine Entspannung bringt. Die aktuellen Wetterprognosen geben derzeit keinen Hinweis auf ergiebige Niederschläge, weshalb die Beschränkungen vorerst aufrechterhalten werden dürften.
Was Betroffene jetzt wissen sollten
Für Landwirtinnen und Landwirte ist es wichtig, die Kommunikation des Amts für Umwelt zu verfolgen: Bei einzelnen Bächen gelten geregelte Abnahmezeiten, bei denen Betriebe abwechselnd Wasser entnehmen dürfen. Private Haushalte müssen auf das Abpumpen für Pools, zur Gartennutzung oder ähnliche Zwecke verzichten. Wer Wasser aus öffentlichen Gewässern entnehmen möchte, sollte prüfen, ob eine Bewilligung vorliegt; generell sind Entnahmen aus öffentlichen Gewässern bewilligungspflichtig.
Die neuen Regeln zielen darauf ab, die vorhandenen Wasserressourcen so zu steuern, dass die Landwirtschaft versorgt bleibt und gleichzeitig ökologische Folgen durch stark reduzierte Abflussmengen begrenzt werden. Die Behörden empfehlen, Verbrauch zu reduzieren und lokale Informationen aufmerksam zu verfolgen.