Verbot ab Freitagmittag wegen hoher Waldbrandgefahr
Die Kantone Nidwalden und Obwalden haben am Donnerstag ein umfassendes Feuer- und Feuerwerksverbot verfügt. Es tritt am Freitag, 10. Juli, 12 Uhr in Kraft und gilt für das gesamte Kantonsgebiet von Nidwalden. Grund sind anhaltende Trockenheit und eine laut Behörden als gross eingestufte Waldbrandgefahr (Warnstufe 4).
Was genau verboten ist
Das Verbot umfasst mehrere konkrete Punkte, die für Einwohnerinnen und Einwohner sowie Besucherinnen und Besucher von Nidwalden wichtig sind:
- Kein Entfachen von Feuer in Wäldern und im Umkreis von 50 Metern ab Waldrand.
- Verbot des Wegwerfens von Streichhölzern und Raucherwaren im Wald und in Waldesnähe.
- Kein Grillieren an Feuerstellen, in Feuerschalen oder auf Einweggrills innerhalb der Sperrzone.
- Das Steigenlassen von Heissluftballons und Himmelslaternen, die mit offenem Feuer betrieben werden, ist untersagt.
- Absolutes Feuerwerksverbot: Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und das Entfachen von Höhenfeuern ist verboten.
«Die Kantone Ob- und Nidwalden schätzen die Waldbrandgefahr als gross (Warnstufe 4) ein»,
so heisst es in der gemeinsamen Mitteilung der Behörden.
Ausnahmen und operative Hinweise
Es gibt nur sehr eingeschränkte Ausnahmen: Polizeilich bewilligte Feuerwerke auf dem See bleiben gestattet, sofern ein Mindestabstand von 200 Metern zum Ufer eingehalten wird. Alle übrigen Aktivitäten mit offenem Feuer sind verboten, bis die Gefahrenlage sich entspannt.
| Massnahme | Details |
|---|---|
| Beginn | 10. Juli, 12:00 Uhr |
| Radius Waldrand | 50 Meter |
| Waldbrandwarnstufe | 4 (gross) |
| Ausnahme Feuerwerk | Polizeilich bewilligt auf See, 200 m Mindestabstand |
Wie lange gilt das Verbot?
Die Behörden betonen, dass eine Entspannung der Lage erst nach einer intensiven Regenphase von mindestens zwei Tagen zu erwarten ist. Kurzzeitige oder lokale Schauer würden die ausserordentlich trockenen Bedingungen nicht ausreichend entschärfen. Das Verbot bleibt bis auf Widerruf in Kraft.
Folgen für Bevölkerung und Tourismus
Für Bewohnerinnen und Bewohner von Nidwalden bedeutet das Verbot vorerst eine Einschränkung im Freizeitbereich: Picknicks mit offenem Feuer, öffentliche Grillfeste im Wald und private Feuerwerke sind untersagt. Veranstaltungen mit pyrotechnischen Programmpunkten benötigen eine polizeiliche Bewilligung und müssen die Schutzauflagen streng einhalten. Vermieter von Feuerschalen, Veranstalter und Touristikanbieter sollten ihre Kundinnen und Kunden aktiv informieren und alternative Angebote ohne offenes Feuer prüfen.
Die Kantonsbehörden bitten die Bevölkerung um erhöhte Vorsicht: Jeder Funken in trockener Vegetation kann sich rasch zu einem grösseren Brand ausweiten. Meldungen zu Rauch oder Feuer sind umgehend der Feuerwehr oder der Polizei zu melden.
Konkrete Hinweise und allfällige Aktualisierungen des Verbots werden von den Kantonsstellen publiziert. Erst nach einer deutlichen Entspannung der Wetterlage wird das Verbot aufgehoben.