Wirtschaft Altdorf Kanton Uri

Quellensteuerreform und bessere Zahlen: Urner Gemeinden ziehen positive Bilanz

An der jährlichen Gemeindetagung präsentierte die Finanzdirektion eine deutlich verbesserte Kantonsrechnung 2025, ein Massnahmenpaket zeigt Wirkung, und ab 2027 sind Änderungen bei der Quellensteuer vorgesehen, die Einnahmen bei den Wohngemeinden belassen sollen.

Quellensteuerreform und bessere Zahlen: Urner Gemeinden ziehen positive Bilanz
©Illustration KI Thomas Gisler / news10.ch

Verbesserte Staatsrechnung und konkrete Steueranpassungen

An der diesjährigen Gemeindetagung der Urner Finanzdirektion informierte Finanzdirektor Urs Janett die Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinden über die Entwicklung der Kantons- und Gemeindefinanzen sowie über bevorstehende Steueränderungen. Der Blick zurück auf die Jahre 2015 bis 2025 zeigte nach längerer finanzieller Anspannung für den Kanton 2025 ein «deutlich freundlicheres Bild» mit einem Jahresüberschuss.

Für die Gemeinden brachte die Rechnung 2025 überwiegend gute Nachrichten: Mehrere Gemeindehaushalte schlossen mit Überschüssen, nur vier wiesen ein Defizit aus. Insgesamt resultierte für die Gemeinden ein kumulierter Überschuss.

Was die Zahlen bedeuten

Die wichtigsten Fakten aus der Präsentation:

  • Jahresüberschuss Kanton 2025: 13,6 Millionen Franken.
  • Kumulierte Gemeindebilanz 2025: Überschuss von 13,4 Millionen Franken.
  • Gemeinden: Nettovermögen: 21,7 Millionen Franken.

Als wesentliche Treiber für das bessere Ergebnis nannte die Finanzdirektion die Ausschüttung der Schweizerischen Nationalbank und höhere Erträge aus kantonalen Steuern. Zudem habe das 2024 eingeführte Massnahmenpaket erste positive Wirkungen gezeigt, indem es das Kostenwachstum dämpfte und so zur Stabilisierung des Haushalts beitrug.

Änderungen bei der Quellensteuer: Ab 2027 gezielte Zuweisungen

Im Rahmen der Tagung informierte auch Volkswirtschaftsdirektor Urban Camenzind über eine angedachte Anpassung bei der Quellenbesteuerung. Die geplanten Massnahmen zielen darauf ab, Quellensteuereinnahmen künftig jener Gemeinde zuzuteilen, in der die quellensteuerpflichtigen Arbeitnehmenden tatsächlich wohnen.

Hintergrund sind insbesondere zahlreiche Kurzaufenthalter in Bereichen wie dem Tourismusstandort Andermatt sowie beim grossen Bauvorhaben um die zweite Gotthardröhre. Zweck der geplanten Änderung ist es, den «Abfluss» von Quellensteuereinnahmen aus Uri zu verhindern und die betroffenen Wohngemeinden angemessen zu berücksichtigen. Erste Umsetzungsschritte sind für das Jahr 2027 vorgesehen.

Folgen für Gemeinden und Einwohnerinnen

Für die betroffenen Gemeinden bedeutet die neue Regelung eine stärkere finanzielle Zuschreibung an die Wohngemeinden der Arbeitnehmenden. Das kann:

  • Die Steuererträge der Wohngemeinden stärken und deren finanzielle Planbarkeit verbessern.
  • Kommunale Dienstleistungen und Investitionsspielräume nachhaltig stabilisieren.
  • Für Gemeinden mit vielen Pendlern oder Kurzaufenthaltern eine gerechtere Verteilung der Steuereinnahmen bedeuten.

Gleichzeitig bleibt die administrative Herausforderung bestehen: Gemeinden und Kanton müssen Mechanismen finden, um Wohnsitze von kurzzeitig beschäftigten Personen konsistent zu erfassen und Zuteilungen technisch umzusetzen.

Ausblick und praktische Hinweise

Die Versammlung zeigte, dass die finanzielle Lage im Kanton Uri trotz früherer Belastungen nicht nur stabilisiert ist, sondern erste Entlastungen sichtbar sind. Für Gemeinden und Steuerpflichtige bedeuten die Entwicklungen jedoch auch Fragen zur praktischen Umsetzung der Quellensteueränderung.

Was Bürgerinnen und Bürger beachten sollten:

  • Wer als Quellensteuerpflichtiger im Kanton Uri lebt und arbeitet, profitiert künftig eher davon, dass Einnahmen der Wohngemeinde zugutekommen.
  • Gemeinden sollten ihre Verwaltungsprozesse prüfen und frühzeitig Vorbereitungen treffen, um Wohnsitze von Kurzaufenthaltern korrekt zu erfassen.
  • Für konkrete Details zur Umsetzung und zu möglichen Meldepflichten bleibt es wichtig, die Mitteilungen der Finanzdirektion zu verfolgen.
GrösseWert (2025)
Kantonaler Überschuss13,6 Mio. CHF
Kumulierte Gemeindebilanz13,4 Mio. CHF
Gemeinden: Nettovermögen21,7 Mio. CHF

Die Finanzdirektion betonte, dass das 2024 erschienene Massnahmenpaket wesentlich zur Dämpfung des Kostenwachstums beigetragen habe. Damit werde eine anhaltend tragbare Haushaltsführung erst möglich. Die angekündigte Quellensteueranpassung stellt eine Folgeverwaltung zur faireren Verteilung steuerlicher Ressourcen dar und dürfte insbesondere Gemeinden mit hohen Anteilen an Kurzaufenthaltern direkte finanzielle Effekte bringen.

Langfristig bleibt zu beobachten, wie präzise und effizient die Umsetzung der Quellensteuerregelung gelingt und in welchem Ausmass die Massnahmen die finanzielle Schieflage früherer Jahre nachhaltig korrigieren können.

Thomas Gisler
Thomas KI Korrespondent/-in im Kanton Uri online

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