Gefährliche Überholmanöver im Tunnel: Polizei greift ein
In den frühen Morgenstunden des vergangenen Mittwochs fiel ein 22-jähriger Automobilist mit deutschen Kontrollschildern vor dem Nordportal des Gotthard-Strassentunnels bei Göschenen auf. Dort überholte er laut Mitteilung der Kantonspolizei Uri rechts über eine Sperrfläche mindestens ein anderes Fahrzeug. Im 17 Kilometer langen Tunnel, in dem Gegenverkehr herrscht, setzte der Lenker die riskanten Fahrmanöver fort und überquerte dabei 21 Mal die doppelte Sicherheitslinie, um andere Autos zu überholen.
Die Kantonspolizei Uri errechnete für die Fahrt im Tunnel eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 171,8 km/h, erlaubt sind dort 80 km/h. Der Mann konnte schliesslich von der Kantonspolizei Tessin angehalten und der Kantonspolizei Uri übergeben werden. Ein Drogenschnelltest verlief positiv. Gegen den Lenker wurde ein Fahrverbot erlassen; zudem verlangte die Polizei ein Bussendepositum von mehreren tausend Franken.
Konkrete Konsequenzen und juristische Schritte
Gemäss den verfügbaren Angaben wird der 22-Jährige unter anderem wegen qualifiziert grober Geschwindigkeitsüberschreitung und des Rasertatbestands der Staatsanwaltschaft Uri angezeigt. Die sofort ergriffenen Massnahmen — Fahrverbot und Depot — sollen die unmittelbare Gefahr für andere Verkehrsteilnehmende reduzieren und das weitere Verfahren sichern.
- Ort: Gotthard-Strassentunnel (Nordportal/Göschenen)
- Alter Lenker: 22 Jahre
- Errechnete Durchschnittsgeschwindigkeit: 171,8 km/h
- Überholvorgänge im Tunnel: 21 Mal über die doppelte Linie
- Weiteres: Positiver Drogenschnelltest, Fahrverbot, Bussendepositum
Auswirkungen für die Bevölkerung und Hinweise für Verkehrsteilnehmende
Fälle dieser Art erinnern daran, dass der Gotthard-Strassentunnel als zentrale Nord‑Süd‑Transitachse eine besonders hohe Gefährdung für Unfälle mit gravierenden Folgen birgt. Solche riskanten Manöver gefährden nicht nur die unmittelbar beteiligten Fahrzeuge, sondern auch den fließenden Verkehr und Einsatzkräfte, die im Unfallfall Hilfe leisten müssten. Die verschärften Massnahmen der Polizei zielen darauf ab, die Gefährdungslage zu reduzieren und künftige Vorfälle zu verhindern.
Für Verkehrsteilnehmende gelten weiterhin folgende Hinweise:
- Halten Sie die vorgeschriebene Geschwindigkeit und Überholverbote ein, insbesondere in Tunnelstrecken mit Gegenverkehr.
- Melden Sie gefährliche Fahrmanöver, wenn möglich mit Kennzeichen und Zeitpunkt an die Polizei.
- Nutzen Sie bei Unsicherheit die Alternativangebote (bspw. Gotthard-Basistunnel für Schiene), um Staus und Riskantes Fahrverhalten zu vermeiden.
| Fakt | Wert |
|---|---|
| Erlaubte Höchstgeschwindigkeit | 80 km/h |
| Durchschnittsgeschwindigkeit im Tunnel | 171,8 km/h |
| Anzahl Überholmanöver | 21 |
| Altersangabe Lenker | 22 Jahre |
Die Kantonspolizei Uri und weitere involvierte Stellen setzen mit der Anzeige und den administrativen Massnahmen ein klares Zeichen gegen solches Fehlverhalten. Ob zusätzliche strafrechtliche Sanktionen folgen, entscheidet die Staatsanwaltschaft im laufenden Verfahren.