Regierungsrat verweist auf Wirtschaftlichkeit und gesetzliche Vorgaben
Der Berner Regierungsrat hat in seiner Antwort auf eine Motion des Grossen Rates deutlich gemacht, dass er keine Defizitgarantien für neu zu schaffende Nachtzugverbindungen übernehmen will. Die Motion von Tanja Bauer (SP/Köniz) und Mitunterzeichnenden von Mitte, EVP, GLP und Grünen hatte gefordert, dass sich der Kanton aktiv für Nachtzüge nach Europa einsetzt und dafür auch finanzielle Garantien prüft.
In der Antwort betont die Regierung, sie sei zwar bereit, mit den SBB Gespräche zu führen, um «Möglichkeiten auszuloten, um Nachtzuglinien von Bern, Thun oder Interlaken aus anzubieten». Gleichzeitig verweist sie jedoch auf «immense wirtschaftliche und betriebliche Hürden», die gegen kantonales Engagement sprächen.
Schliesslich handle es sich um eine klimafreundliche Reiseform.
Die Regierung nennt als Gründe für ihre Ablehnung die geringen Kapazitäten und die hohen Wartungskosten, weshalb entsprechende Strecken meist defizitär betrieben würden. Zudem weist sie auf eine gesetzliche Grundlage hin: Der internationale Fernverkehr sei laut Bundesgesetz grundsätzlich eigenwirtschaftlich durch die Bahnen zu betreiben.
Konkrete Anliegen der Motion
Die Motion forderte unter anderem, dass der Kanton Defizitgarantien für mögliche Verbindungen etwa nach Rom, Barcelona oder Malmö prüfe und dabei Kontakt zu anderen Kantonen aufnehme. Der Regierungsrat nimmt zwar die Idee klimafreundlicher Verbindungen zur Kenntnis, hält aber eine kantonale Subventionierung nicht für prioritär.
- Keine Defizitgarantien vom Kanton Bern.
- Gespräche mit den SBB werden aber angeboten.
- Kantonsgelder sollen vorrangig in Regional- und Ortsverkehr fliessen.
Folgen für Pendlerinnen, Reisende und die kantonale Verkehrspolitik
Die Entscheidung hat verschiedene praktische Auswirkungen: Potentielle neue Nachtverbindungen, die aus Bern oder touristisch wichtigen Orten wie Thun oder Interlaken starten könnten, würden ohne kantonale Garantien stärker auf die Rentabilität durch die Bahnen selbst angewiesen bleiben. Das verringert die Wahrscheinlichkeit, dass solche Strecken kurzfristig mit kantonaler Unterstützung realisiert werden.
Für Pendlerinnen und Reisende bedeutet dies, dass Ausbau- oder Verbesserungswünsche im internationalen Nachtverkehr vorerst nicht durch den Kanton finanziell unterstützt werden. Hingegen erscheint das Gesprächsangebot mit den SBB als Chance, betriebliche oder organisatorische Möglichkeiten zu prüfen, etwa Koordination mit anderen Kantonen oder Modellen ohne direkte Defizitgarantien.
Politischer Kontext und Vorgeschichte
Die Forderung nach kantonlicher Beteiligung an Nachtzügen ist im Kanton nicht neu: Bereits 2020 wurde ein entsprechender Vorstoss von Tanja Bauer vom Parlament überwiesen, eine finanzielle Unterstützung durch den Kanton wurde damals aber ebenfalls abgelehnt. Mit der neuerlichen Motion erneuern die Fraktionen ihre Kritik an der Status-quo-Lösung und stellen die Frage, wie klimafreundliche Mobilität besser gefördert werden kann.
| Aspekt | Regierungsrat |
|---|---|
| Defizitgarantien | Abgelehnt |
| Gespräche mit SBB | Zusage |
| Priorität kantonaler Mittel | Regional-/Ortsverkehr |
Es bleibt zu beobachten, welche Ergebnisse die angekündigten Gespräche mit den SBB bringen und ob sich andere Kantone für koordinierte Lösungen finden lassen. Für die Bevölkerung des Kantons Bern bedeutet die Entscheidslage vorerst: Mehr politischer Vorstossbedarf und kreative, nicht-finanzielle Kooperationen scheinen die wahrscheinlicheren Wege zur Förderung von Nachtzugverbindungen.