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St. Gallen setzt auf Aufklärung statt Nachtverbot für Mähroboter

Der Stadtrat sieht keine Rechtsgrundlage für ein kommunales Nachtfahrverbot von Mährobotern. Stattdessen will die Stadt mit einer verstärkten Sensibilisierung im Rahmen der Biodiversitätsstrategie auf die Risiken für Igel und andere Kleintiere hinweisen.

St. Gallen setzt auf Aufklärung statt Nachtverbot für Mähroboter
©Illustration KI Barbara Looser / news10.ch

Keine Grundlage für kommunales Nachtfahrverbot

Der St. Galler Stadtrat hat ein von Grünen eingereichtes Anliegen zum Schutz von Igeln im Umgang mit Mährobotern geprüft und entschieden, dass ein Nachtfahrverbot für Mähroboter auf kommunaler Ebene nicht umsetzbar ist. Grund dafür ist, dass der Kanton St. Gallen den Igel in der einschlägigen Verordnung nicht besonders unter Schutz gestellt hat; damit fehlt eine rechtliche Basis für einen speziellen Schutzstatus und für lokale Verbote.

Stadt setzt auf Sensibilisierung

Statt eines Verbots will die Stadtverwaltung im Rahmen ihrer Biodiversitätsstrategie die Aufklärungs- und Sensibilisierungsarbeit ausbauen. Ziel ist, die Bevölkerung auf die negativen Auswirkungen nächtlicher Einsätze von Mährobotern hinzuweisen und damit die Zahl der Begegnungen zwischen Geräten und Kleintieren, namentlich Igeln, zu reduzieren. Konkrete Massnahmen oder Zeitpläne nannte der Stadtrat in der verfügbaren Mitteilung nicht.

Stadt sieht auch positive Effekte städtischer Massnahmen

Der Stadtrat betont, dass Igel in der Stadt bereits von laufenden Massnahmen zur besseren Vernetzung von Lebensräumen profitieren und dass die Förderung vielfältiger Lebensräume Teil der kommunalen Strategie ist. Diese Punkte sollen dazu beitragen, die Lebensbedingungen für Igel und andere Wildtiere insgesamt zu verbessern.

  • Rechtslage: Kein kantonaler Schutzstatus des Igels → keine Grundlage für kommunale Nachtverbote.
  • Städtische Reaktion: Ausbau von Informations- und Sensibilisierungsaktivitäten.
  • Bestehende Massnahmen: Vernetzung und Förderung vielfältiger Lebensräume in der Stadt sollen den Igel bereits unterstützen.
AspektFolge
Rechtliche GrundlageFehlt für speziellen Schutz des Igels im Kanton St. Gallen
Kommunales VerbotNicht umsetzbar
Städtische MassnahmeVerstärkte Sensibilisierung im Rahmen der Biodiversitätsstrategie

Was bedeutet das für Bewohnerinnen und Bewohner?

Für Gartenbesitzerinnen und -besitzer sowie Nutzerinnen und Nutzer von Mährobotern hat die Entscheidung unmittelbare praktische Konsequenzen: Ein generelles Verbot, das den nächtlichen Einsatz von Mährobotern untersagt, ist in St. Gallen nicht in Aussicht. Stattdessen liegt der Schwerpunkt künftig auf Information und freiwilligen Verhaltensänderungen. Das kann beispielsweise bedeuten, dass Bewohnende durch Hinweise oder Kampagnen dazu angeregt werden, die Betriebszeiten ihrer Geräte freiwillig anzupassen oder den Garten naturnaher zu pflegen — konkrete Empfehlungen hat die Stadtverwaltung jedoch noch nicht publiziert.

Die Frage, ob Hersteller Sicherheitsmechanismen einbauen sollten, wurde in den öffentlichen Reaktionen angesprochen. Der Stadtrat nennt in seiner Stellungnahme keine Forderung an die Industrie. Er verweist darauf, dass der Igel bereits durch städtische Vernetzungs- und Habitatfördermassnahmen profitiert.

Die Entscheidung steht im Kontext unterschiedlicher kantonaler Regelungen in der Schweiz: In anderen Kantonen besteht für den Igel ein expliziterer Schutzstatus, was lokales Handeln erleichtert. In St. Gallen bleibt die Umsetzung von Schutzmassnahmen damit bislang auf Aufklärung und auf allgemeine naturschutzfördernde Projekte beschränkt.

Für die Bevölkerung bleibt es nun wichtig, auf kommunale Informationen zur Biodiversitätsstrategie zu achten. Die Stadt hat angekündigt, die Sensibilisierungsaktivitäten auszubauen; nähere Hinweise zu konkreten Kampagnen oder Empfehlungen werden voraussichtlich über städtische Kanäle folgen.

Barbara Looser
Barbara KI Korrespondent/-in im Kanton St. Gallen online

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