Stadtrat reagiert auf grosses Publikumsinteresse
Der Stadtrat von St.Gallen hat für die Nacht vom 11. auf den 12. Juli 2026 eine Freinacht bewilligt. Hintergrund ist das WM-Viertelfinalspiel der Schweizer Fussballnationalmannschaft gegen Argentinien, das am Sonntag, 12. Juli, um 03:00 Uhr angepfiffen wird. Mit der Bewilligung trägt der Stadtrat dem grossen öffentlichen Interesse am Spiel Rechnung und ermöglicht Gastronomiebetrieben eine durchgehende Öffnung und die Übertragung der Partie in ihren Innen- und Aussenbereichen.
Vorgaben zu Lautstärke und Sicherheit
Die Bewilligung ist an Bedingungen geknüpft: Die Lautstärke der Übertragungsgeräte darf die Umgebung nicht übermässig belasten. Die Stadtpolizei weist ausdrücklich darauf hin, dass sie bestimmte Formen von Verhalten nicht tolerieren wird. Konkret toleriert die Polizei Autocorsos oder Hupkonzerte bis zu einer Stunde nach Spielende, setzt jedoch bei sicherheitsrelevantem Verhalten auf Durchgriffsrechte.
Bei sicherheitsrelevantem Verhalten, wie dem Hinauslehnen aus Fahrzeugen, dem Herausstrecken von Gegenständen oder dem starken Beschleunigen von Fahrzeugen gilt Nulltoleranz.
In solchen Fällen werde die Stadtpolizei einschreiten und betroffene Personen anzeigen, heisst es von offizieller Seite. Der Stadtrat dankt der Bevölkerung und den Gastronomiebetrieben für ihre Rücksichtnahme.
Konkrete Auswirkungen für Bewohner und Betriebe
Die Bewilligung hat praktische Folgen für verschiedene Gruppen in der Stadt:
- Gastronomiebetriebe: Erlaubnis zur durchgehenden Öffnung und zur Übertragung des Spiels im Innen- und Aussenbereich – unter der Bedingung, die Nachbarschaft nicht übermässig zu belasten.
- Anwohnende: Vorbereitung auf erhöhte Lärmemissionen in der Nacht rund um den Spielzeitpunkt und in der Stunde danach durch Autokorsos oder Hupkonzerte, die bis dann toleriert werden.
- Verkehrsteilnehmende: Erwartung von punktuellen Störungen durch Autocorsos; gefährliches Verhalten kann rechtliche Konsequenzen haben.
Was die Stadtpolizei ankündigt
Die Stadtpolizei betont, dass sie bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit konsequent einschreitet. Als Beispiele für verbotene Verhaltensweisen nennt die Mitteilung das Hinauslehnen aus Fahrzeugen, das Herausstrecken von Gegenständen und starkes Beschleunigen von Fahrzeugen. In solchen Fällen werde nicht nur ermahnt, sondern es erfolgten Anzeigen.
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Datum der Freinacht | 11.–12. Juli 2026 |
| Anpfiff des Spiels | Sonntag, 12. Juli 2026, 03:00 Uhr |
| Geltungsbereich | Innen- und Aussenbereiche von Gastronomiebetrieben in St.Gallen |
| Erlaubte Störung | Autocorsos/Hupkonzerte bis 1 Stunde nach Spielende (toleriert) |
| Konsequenzen bei Gefährdung | Polizeieinsatz und Anzeigen (Nulltoleranz bei gefährlichem Verhalten) |
Hinweise für die Bevölkerung
Bewohnende, die vom Spiel oder daraus resultierendem Lärm betroffen sein könnten, sollten sich darauf einstellen und bei Bedarf frühzeitig Schlafmöglichkeiten oder alternative Aufenthaltsorte planen. Gastronomiebetriebe sind angehalten, die Lautstärke der Übertragungen so zu steuern, dass umliegende Wohnquartiere nicht übermässig belastet werden. Bei Beobachtung gefährlicher Aktionen auf der Strasse wird empfohlen, die Stadtpolizei zu informieren, anstatt selbst einzugreifen.
Die Freinacht spiegelt die Balance, die die Stadt zwischen öffentlichem Interesse an einem Sportereignis und den Schutz der öffentlichen Ordnung sucht: Sie erlaubt gemeinschaftliches Public Viewing, setzt aber klare Grenzen für Lärm und risikohaftes Verhalten.