Sanierung der Alten Brücke und Anpassung der Bushaltestellen
Der Gemeinderat von Freienstein‑Teufen hat einen Nachtragskredit von 49'000 Franken genehmigt. Damit erhöhen sich die für die Massnahme vorgesehenen Kosten auf rund 369'000 Franken netto inklusive Mehrwertsteuer. Vorgesehen waren im Budget 2026 bereits 320'000 Franken. Ziel der Arbeiten ist die Instandstellung des Fahrbahnbelags der Alten Brücke sowie der Umbau der dortigen Postauto‑Haltekanten zur Herstellung der Hindernisfreiheit.
Koordinierte Durchführung mit Nachbargemeinde
Die Sanierung soll im Sommer 2026 erfolgen und wird koordiniert mit der Gemeinde Rorbas, die zugleich die Federführung für die Ausschreibung übernimmt. Ausserdem werden die Elektrizitätswerke (EKZ) und Swisscom in die gemeinsame Ausschreibung einbezogen. An der Strassenführung und der allgemeinen Gestaltung des Strassenraums ändert sich nichts; die einzige sichtbare Änderung sind die erhöhten Kanten für die hindernisfreien Bushaltestellen. Verkehrsberuhigende Massnahmen sind nicht geplant.
Finanzierung und Rechtsmittel
Der Gemeinderat stuft die Ausgaben als gebundene Ausgaben ein, die der Werterhaltung der Gemeindeinfrastruktur dienen und gemäss Gemeindeordnung in seiner Finanzkompetenz liegen. Gegen den Beschluss kann innerhalb von fünf Tagen beim Bezirksrat Bülach Rekurs erhoben werden. Die entsprechenden Unterlagen liegen während der Rekursfrist bei der Gemeindekanzlei zu den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsicht auf.
- Was wird gemacht: Erneuerung des Fahrbahnbelags, Anpassung der Haltekanten
- Kosten: total 369'000 Franken (davon 49'000 Franken Nachtragskredit)
- Ausführungszeitraum: Sommer 2026, koordiniert mit Rorbas
- Rechtsmittel: Rekursfrist 5 Tage beim Bezirksrat Bülach
| Haushaltsposten | Betrag (Fr.) |
|---|---|
| Budget 2026 (vorher) | 320'000 |
| Nachtragskredit | 49'000 |
| Gesamtkosten (netto) | 369'000 |
Für die Anwohnerinnen und Anwohner bedeutet die Massnahme in erster Linie eine Erneuerung der Fahrbahnoberfläche und einen verbesserten Ein‑ und Ausstieg an den Bushaltestellen, insbesondere für Personen mit eingeschränkter Mobilität. Aus der Mitteilung geht hervor, dass neben der Optimierung der Zugänglichkeit keine zusätzlichen verkehrsberuhigenden Eingriffe geplant sind, sodass die Verkehrsführung im betroffenen Bereich bestehen bleibt.
Die koordinierte Ausschreibung mit Rorbas zielt auf Effizienzgewinne und eine gebündelte Planung mit weiteren Infrastrukturdiensten. Zuständige Behörden und interessierte Bürgerinnen und Bürger können die Unterlagen während der Rekursfrist bei der Gemeindekanzlei einsehen.