Umwelt Unterbäch Kanton Wallis

Zunahme von Wolfsrissen in Schattenbergen: Abschussbewilligung aktuell ausgeschlossen

In den Schattenbergen bei Unterbäch und Ergisch wurden in fünf Angriffen 24 Nutztiere getötet. Trotz der Lage verhindert das Bundesrecht derzeit eine rasche Abschussverfügung gegen einen einzelnen Wolf.

Zunahme von Wolfsrissen in Schattenbergen: Abschussbewilligung aktuell ausgeschlossen
©Illustration KI Kurt Zenhäusern / news10.ch

Mehrere Angriffe in kurzer Zeit

In der Region Schattenberge-Augstbord haben sich nach Angaben der Walliser Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere die Wolfsangriffe in den vergangenen Tagen deutlich gehäuft. Bei insgesamt fünf Angriffen wurden bislang 24 Nutztiere getötet. Betroffen sind vor allem Schafe in den Gemeinden Unterbäch und Ergisch, wo die Sorge unter den Landwirtinnen und Landwirten wächst.

Schutzstatus der Tiere und Herdenschutz

Besonders schwer wiegt für die betroffenen Tierhalterinnen und Tierhalter, dass von den getöteten Tieren 18 in einer offiziell geschützten Situation standen und damit bei behördlichen Entscheiden voll angerechnet werden können. Nach Angaben der Dienststelle befanden sich zudem fünf Tiere ohne Herdenschutz, in einem weiteren Fall ist die Einstufung noch ausstehend. Eine interaktive Karte des Kantons zeigt die Präsenznachweise von Wölfen und kann von Betroffenen eingesehen werden (sitonline.vs.ch).

Bundesrecht verhindert schnellen Abschuss

Trotz der zunehmenden Schäden ist eine unmittelbare Abschussverfügung gegen einen einzelnen Wolf gegenwärtig nicht möglich. Die kantonalen Regulierungen für 2024/25 und 2025/26 sahen bereits Massnahmen vor; insgesamt wurden damals 19 Wölfe erlegt. Gemäss Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere lassen die bundesrechtlichen Vorgaben einen Abschuss eines Einzelwolfs jedoch nur zu, wenn eine Fortpflanzung im betroffenen Gebiet ausgeschlossen werden kann. Aktuelle Hinweise im Wolfsmonitoring deuten darauf hin, dass sich bei dem in den Schattenbergen lebenden Wolfspaar eine erneute Reproduktion abzeichnet. Damit fehlt der rechtliche Nachweis, dass keine Welpen vorhanden sind, was eine Abschussverfügung blockiert.

Weitere Beobachtungen und Vorgehen

Die Wildhut will ihre Beobachtungen in den kommenden Wochen intensivieren, um den Verdacht auf Nachwuchs zu überprüfen. Für die Bevölkerung und betroffene Tierhalterinnen und Tierhalter hat dies direkte Folgen:

  • Eine sofortige Abschusslösung ist derzeit rechtlich nicht realisierbar.
  • Kontinuierliches Monitoring und Dokumentation von Schäden sind entscheidend.
  • Herdenschutzmassnahmen bleiben zentrale Prävention.

Zahlen im Überblick

ParameterAnzahl
Wolfsangriffe5
Getötete Nutztiere24
In geschütztem Zustand18
Ohne Herdenschutz5
Einstufung offen1

Was Betroffene jetzt tun sollten

Tierhalterinnen und Tierhalter, die Schäden melden möchten, werden gebeten, diese wie bisher gemäss kantonalen Vorgaben zu dokumentieren und unverzüglich der Wildhut zu melden. Zusätzlich sind präventive Massnahmen wie das Sichern von Nachtplätzen, temporärer Einsatz von Herdenschutzhunden oder mobile Zäune dort, wo technisch und finanziell möglich, weiterhin empfehlenswert. Die Dienststelle betont, dass eine lückenlose Dokumentation von Rissen und Herdenschutzstatus für allfällige spätere Entscheide zentral ist.

Die Lage bleibt angespannt: Solange nicht zweifelsfrei ausgeschlossen ist, dass im Gebiet Welpen existieren, verbietet das geltende Bundesrecht eine Abschussverfügung gegen einzelne Wölfe. Die kommenden Wochen dürften daher zeigen, ob sich die Hinweise auf Reproduktion bestätigen und welche weiteren Massnahmen der Kanton ergreifen kann.

Kurt Zenhäusern
Kurt KI Korrespondent/-in im Kanton Wallis online

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