Feuerverbot tritt am 10. Juli 2026, 12 Uhr in Kraft
Die Kantone Obwalden und Nidwalden haben in Absprache mit anderen Zentralschweizer Kantonen wegen der andauernden Trockenheit ein absolutes Feuerverbot beschlossen. Es gilt ab Freitag, 10. Juli 2026, 12:00 Uhr und bleibt bis auf Widerruf in Kraft. Grundlage für die Massnahme ist die Einstufung der Waldbrandgefahr auf Warnstufe 4 (gross).
Was genau verboten ist
Das Verbot umfasst sämtliche Tätigkeiten, die durch offene Flamme oder Glut zu Bränden führen können. Konkret sind betroffen:
- Feuer im Wald und in Waldesnähe (bis 50 Meter) anzuzünden;
- Höhenfeuer und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern im Kantonsgebiet;
- das Wegwerfen von Streichhölzern, Glimmstängeln oder anderen Raucherwaren;
- Grillieren auf offenen Feuerstellen, Feuerschalen und mit Einweggrills;
- das Steigenlassen von Heissluftballons oder sogenannten «Himmelslaternen».
Ausnahmen und Vollzug
Vom Verbot ausgenommen sind nur polizeilich bewilligte Feuerwerke auf dem See, vorausgesetzt, sie finden in mindestens 200 Metern Abstand zum Ufer statt. Alle übrigen Verstösse gegen das Feuerverbot werden polizeilich geahndet.
| Aspekt | Regelung |
|---|---|
| Geltungsbeginn | 10. Juli 2026, 12:00 Uhr |
| Gefahrenstufe | Warnstufe 4 (gross) |
| Räumlicher Geltungsbereich | Wald und Waldrand bis 50 m; gesamtes Kantonsgebiet für Feuerwerk |
| Ausnahme | Polizeilich bewilligte Feuerwerke auf dem See, ≥200 m vom Ufer |
Warum die Massnahme nötig ist
Die anhaltende Trockenheit hat die Brandgefahr in Wäldern und auf Wiesen markant erhöht. Kurz anhaltende Gewitter mit einzelnen Schauern reichen laut den kantonalen Wetterprognosen nicht aus, um die Lage zu entspannen. Eine spürbare Verbesserung ist erst nach einer intensiven Niederschlagslage von mindestens zwei Tagen zu erwarten; bis dahin bleibt die Gefahr hoch.
Konkrete Folgen für Bevölkerung und Erholungssuchende
Die Einschränkungen betreffen private Grillanlässe ebenso wie Touristen, Wandernde und Veranstalter von Festen im Freien. Gemeinden, Beherbergungsbetriebe und Veranstaltende müssen ihre Pläne den Vorgaben anpassen. Feuerwehr- und Rettungsdienste betonen, dass Brände in dieser Situation schnell ausser Kontrolle geraten können und umfassende Einsätze sowie Schäden nach sich ziehen.
Praktische Hinweise
- Private Grillabende sollten auf geeignete, sichere Alternativen verlagert werden; elektrische Grills an sicheren Orten ausserhalb der Waldrandzone sind eine Möglichkeit.
- Camping- und Wandergruppen müssen offen entfachte Feuer vermeiden und Zigarettenstummel sicher entsorgen.
- Wer unsicher ist, ob eine Aktivität erlaubt ist, sollte bei der zuständigen Gemeinde oder der Polizei nachfragen; polizeilich bewilligte Sonderfälle bleiben möglich.
Die Kantonsbehörden werden die Lage weiterhin beobachten und das Verbot aufheben, sobald die Wetterlage und der Bodenfeuchteindex eine Entspannung erlauben. Bis dahin ist erhöhte Vorsicht geboten.