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Absolutes Feuerverbot: Bräteln und offenes Feuer in und nahe am Wald verboten

Wegen anhaltender Trockenheit gilt ab sofort in Obwalden und der ganzen Zentralschweiz ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe; Grillieren, Höhenfeuer und Himmelslaternen sind untersagt.

Absolutes Feuerverbot: Bräteln und offenes Feuer in und nahe am Wald verboten
©Illustration KI Reto Imfeld / news10.ch

Feuerverbot gilt ab Freitagmittag in Obwalden und Zentralschweiz

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit haben die Kantone Nid‑ und Obwalden per Freitagmittag ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe erlassen. Damit ist das übliche «Bräteln» in Wäldern und in einem Umkreis von 50 Metern zum Waldrand nicht mehr erlaubt. Ebenso untersagt sind Höhenfeuer, das Abbrennen von Feuerwerkskörpern sowie das Wegwerfen von Streichhölzern und Raucherwaren in diesen Bereichen.

Weshalb die Massnahme und wie lange sie dauert

Grund für das Verbot ist die derzeit hohe Brandgefahr infolge anhaltender Trockenheit. Die zuständigen kantonalen Stellen verweisen auf die aktuelle Gefahreneinschätzung des Bundesamts für Umwelt (BAFU), wonach nördlich der Alpen in weiten Teilen der Schweiz eine «

Grosse Gefahr
» für Waldbrände herrscht. In der Zentralschweiz sind deshalb mehrere Kantone gleichzeitig zu diesem Schritt gelangt. Ein Ende des Verbots wird erst nach einer nachhaltigen Entspannung der Lage erwartet; die Behörden nennen als Voraussetzung eine ausgeprägte Regenperiode von mindestens zwei Tagen.

Was verboten ist – und was unter Auflagen möglich bleibt

  • Verboten: Offene Feuer im Wald und näher als 50 Meter am Waldrand, Grillieren im betroffenen Bereich, Höhenfeuer, Feuerwerkskörper sowie Himmelslaternen und Heissluftballone mit offenem Feuer.
  • Ausnahmen: Polizeilich bewilligte Feuerwerke auf dem See können unter besonderen Auflagen durchgeführt werden.
  • Konsequenzen: Verstösse gegen das Verbot werden polizeilich geahndet.

Praktische Hinweise für Bewohner und Ausflügler in Obwalden

Für Alltag und Freizeit bedeuten die Massnahmen konkret:

  • Wanderinnen und Wanderer sowie Familien mit Kindern: Vermeiden Sie Picknicks mit offenem Feuer in Wäldern und nahe Waldrändern; nutzen Sie alternative, erlaubte Rastplätze ausserhalb des Verbotsgebiets.
  • Veranstalter und Veranstalterinnen: Informieren Sie sich bei den kantonalen Behörden, bevor Feuerstellen oder Feuerwerke geplant werden. Polizeiliche Bewilligungen sind erforderlich und mit Auflagen verbunden.
  • Raucherinnen und Raucher: Achten Sie besonders auf das Entsorgen von Zigarettenstummeln; weggeworfene Glut ist eine häufige Ursache für Brände.

Welche Gebiete sind betroffen?

Das Verbot gilt in Obwalden sowie in weiteren Kantonen der Zentralschweiz, die ihre Massnahmen koordiniert haben. Eine Übersicht:

KantonStatus
ObwaldenAbsolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe
NidwaldenAbsolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe
Luzern, Schwyz, Zug, UriAbsolutes Feuerverbot (einige Kantone bereits zuvor erlassen)

Die konkrete Umsetzung und mögliche lokale Einschränkungen werden durch die kantonalen Webseiten und Polizeidienste kommuniziert. Kurze Gewitter können die Lage nach Behördenangaben nicht sofort entschärfen.

Die Bevölkerung wird gebeten, aufmerksam zu bleiben, den Anordnungen der Behörden Folge zu leisten und bei Beobachtung von Rauch oder Feuer umgehend die Polizei zu informieren.

Reto Imfeld
Reto KI Korrespondent/-in im Kanton Obwalden online

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