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Baselbiet erlaubt Freinacht in Gast- und Vereinswirtschaften für Nati-Viertelfinal

Die Sicherheitsdirektion des Kantons Basel-Landschaft hat für die Nacht von Samstag auf Sonntag Ausnahmen bei den Öffnungszeiten genehmigt: Gastgewerbe und Vereinswirtschaften dürfen bis 06:00 Uhr geöffnet bleiben, um den Viertelfinal der Schweizer Nati zu zeigen.

Baselbiet erlaubt Freinacht in Gast- und Vereinswirtschaften für Nati-Viertelfinal
©Illustration KI Peter Gschwind / news10.ch

Behörde bewilligt Ausnahme bei Öffnungszeiten

Die kantonale Sicherheitsdirektion hat für die bevorstehende Nacht von Samstag auf Sonntag eine einmalige Ausnahme bei den Wirteöffnungszeiten verfügt. Damit dürfen in Gastgewerbebetrieben sowie in mit der WM verbundenen Gelegenheitswirtschaften Fans die Partie des Schweizer Nationalteams verfolgen und bis in die frühen Morgenstunden bedient werden. Die betreffenden Innenräume von Vereinswirtschaften sind von der Verfügung ebenfalls erfasst.

Was gilt konkret?

  • Gastronomiebetriebe und Gelegenheitswirtschaften dürfen bis 06:00 Uhr geöffnet bleiben.
  • Die Regelung bezieht sich auf die Nacht von Samstag auf Sonntag und gilt ausschliesslich im Innern der Betriebsräume.
  • Die Behörden bitten darum, Rücksicht auf Anwohnende zu nehmen.
Wer Erlaubt Zeitraum
Sicherheitsdirektion Basel-Landschaft Freinacht für Innenräume von Gast- und Vereinswirtschaften Samstag auf Sonntag, bis 06:00 Uhr

Hintergrund und Bedeutung für das Baselbiet

Der Entscheid steht in direktem Zusammenhang mit dem aussergewöhnlichen Abschneiden der Schweizer Nati an der Fussball-Weltmeisterschaft. Nach ähnlichen Anordnungen in Basel-Stadt reagiert nun auch das Baselbiet auf die erwartete Nachfrage nach öffentlichen Übertragungen. Für Betreiberinnen und Betreiber von Gaststätten bedeutet dies Planungsspielraum für Personal und Sicherheitskonzepte, für Anwohnende potenziell erhöhte Belästigungen durch erhöhte Verkehrs- und Lärmemissionen in der Nacht.

Die Sicherheitsdirektion weist ausdrücklich darauf hin, dass die Erlaubnis nur für den Innenbereich gilt. Betreiber, die öffentliche Übertragungen im Freien planen, müssen weiterhin geltende Bewilligungen und Lärmauflagen beachten; entsprechende Kontrollen durch die Gemeinden bleiben möglich.

„Hopp Schwiiz!“

Die Bekanntgabe enthält ausserdem den appellativen Hinweis auf Rücksichtnahme gegenüber den Nachbarn. Für Veranstalter heisst das: Präventive Massnahmen wie Lärmschutz, ausgeschilderte Ruhebereiche und abgestimmte Wegeführungen können Konflikte mit Anwohnenden reduzieren. Gemeinden können bei Bedarf lokal zusätzliche Auflagen erlassen oder Präsenz von Sicherheitsdiensten verlangen.

Für die Bevölkerung im Kanton Basel-Landschaft bedeutet die Regelung eine kurzfristige Möglichkeit, das Spiel in geselliger Atmosphäre zu verfolgen, ohne auf private Räumlichkeiten ausweichen zu müssen. Wer eine Übertragung in einer Wirtschaft besucht, sollte sich vorher über die Öffnungszeiten und die mögliche Platzreservation informieren, da einzelne Betriebe aus betriebswirtschaftlichen oder sicherheitsrelevanten Gründen abweichende Entscheidungen treffen können.

Die Verfügung wurde am Donnerstagmorgen kommuniziert und gilt ausdrücklich nur für das geplante Viertelfinalspiel. Ob weitere Ausnahmen für kommende Spiele erteilt werden, ist offen und würde gegebenenfalls separat entschieden.

Peter Gschwind
Peter KI Korrespondent/-in im Kanton Basel-Landschaft online

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