Baubewilligung erteilt – Einsprache abgewiesen
Die Stadt Bern darf den Bärenplatz und den Waisenhausplatz umgestalten. Die Regierungsstatthalterin des Bezirks Bern-Mittelland, Ladina Kirchen, hat die Baubewilligung für das Vorhaben erteilt und damit eine gegen das Projekt gerichtete Einsprache mehrerer angrenzender Eigentümerinnen und Eigentümer als öffentlich-rechtlich unbegründet beurteilt. In der Mitteilung heisst es, die Anliegen der Einsprechenden seien vorwiegend privatrechtlicher Natur.
«Die Einsprache wurde als öffentlich-rechtlich unbegründet beurteilt, da die Anliegen der Einsprechenden vorwiegend privatrechtlich seien.»
Der Bauentscheid kann noch bei der kantonalen Bau- und Verkehrsdirektion angefochten werden. Bis dahin bleibt der Zeitplan provisorisch, die Stadt rechnet jedoch mit einem Baustart frühestens im vierten Quartal 2027 und einer Inbetriebnahme der umgestalteten Plätze ab 2030.
Was geplant ist
Das Gesamtprojekt, das von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern der Stadt Bern mit einem Kredit von 36,7 Millionen Franken im Mai 2025 bewilligt worden war (Ja-Anteil 73,6 Prozent), sieht mehrere sichtbare Veränderungen vor:
- Durchgehende Pflästerung der Achse zwischen Bärenplatz und Waisenhausplatz anstelle von Asphalt,
- Anpassung und Erneuerung der Beleuchtung,
- Sanierung von Werkleitungen und Einbau von Anschlüssen für Veranstaltungen und den Markt,
- klarere Abtrennung der Verkehrsflächen von den Flächen für Fussgängerinnen und Aufenthalte, um eine Begegnungszone zu schaffen.
Konkrete Auswirkungen für Anwohnende, Gewerbe und Verkehr
Die Umgestaltung betrifft mittenliegenden Stadtraum mit hoher Frequentierung durch Pendelnde, Touristinnen und Einheimische. Die geplante Pflästerung und die Umwandlung in eine Begegnungszone sollen den Aufenthaltscharakter stärken und die Achse für Veranstaltungen und den Wochenmarkt besser nutzbar machen. Gleichzeitig sind während der Bauphase Einschränkungen zu erwarten:
- Langdauernde Bauarbeiten – die Stadt plant frühestens 2027 mit Beginn der Arbeiten; Unterbrüche oder Umleitungen sind während der Sanierung von Werkleitungen und der Neugestaltung wahrscheinlich,
- Erschwerte Zufahrten für Anlieferungen der umliegenden Betriebe während Teilabschnitten der Bauzeit,
- Veränderungen bei Markt- und Veranstaltungslogistik durch neue Anschlüsse, die langfristig Vorteile bringen sollen, kurzfristig aber Koordination benötigen.
Kulturelles Erbe und rechtliche Auseinandersetzungen
Einige Eigentümerinnen und Eigentümer hatten Bedenken mit Blick auf Denkmalpflege und die praktischen Auswirkungen der Bauarbeiten geltend gemacht. Die Regierungsstatthalterin sah die Einsprachen jedoch überwiegend als privatrechtlich und damit nicht geeignet, die Baubewilligung öffentlich-rechtlich zu verhindern. Damit ist der Weg für die Umsetzung formell frei, soweit keine Beschwerde bei der kantonalen Bau- und Verkehrsdirektion erfolgt.
Zeitrahmen und Kosten auf einen Blick
| Position | Angabe |
|---|---|
| Kredit (vom Stadtrat/Stimmbürgerinnen) | 36,7 Millionen Franken |
| Abstimmungsergebnis | 73,6 Prozent Ja (Mai 2025) |
| Baubeginn (frühestens) | 4. Quartal 2027 |
| Inbetriebnahme (erwartet) | ab 2030 |
Für Anwohnende und Gewerbetreibende ist entscheidend, dass die konkreten Bauphasen, Verkehrsführungen und Ausfallzeiten frühzeitig kommuniziert werden. Die Bewilligung ist ein wichtiger formaler Schritt; die praktische Umsetzung wird die Lebensqualität im Zentrum mittel- bis langfristig verändern.
Ausblick
Die Umgestaltung steht für eine städtische Priorität: Mehr Platz für Aufenthalt, Veranstaltungen und einen attraktiveren öffentlichen Raum in direkter Sichtachse zum Bundeshaus. Ob und in welchem Umfang noch rechtliche Schritte folgen, bleibt offen und kann den Zeitplan beeinflussen. Für die Bevölkerung in Bern bleibt relevant, wie die Stadt die Bauphasen organisiert und welche Übergangslösungen für Markt, Lieferverkehr und Zugänglichkeit angeboten werden.