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Berufungsurteil zu Le Pen könnte Weichen für Präsidentschaftswahl 2027 stellen

Das Pariser Berufungsgericht entscheidet heute über Schuld und Strafe von Marine Le Pen im Verfahren um mutmassliche Scheinbeschäftigungen. Das Urteil kann ihre Kandidaturchancen für 2027 entscheidend beeinflussen.

Berufungsurteil zu Le Pen könnte Weichen für Präsidentschaftswahl 2027 stellen
©Illustration KI Nina Keller / news10.ch

Entscheidung in Paris mit möglicher Sprengkraft für 2027

In Paris fällt am heutigen Tag ein Urteil, das politische Wellen auch ausserhalb Frankreichs schlagen dürfte: Das Berufungsgericht entscheidet über die Schuld und mögliche Strafen gegen Marine Le Pen im Verfahren um mutmassliche Scheinbeschäftigungen von Mitarbeitern im Europaparlament. Für die 57‑jährige Politikerin steht nicht nur juristisches Schicksal auf dem Spiel, sondern auch die Frage, ob sie bei der Präsidentenwahl 2027 antreten darf.

Worum es in dem Verfahren geht

Der Prozess dreht sich um den Vorwurf, dass zwischen 2004 und 2016 Abgeordnete der Partei von Le Pen Mittel für parlamentarische Assistenten erhielten, die tatsächlich zumindest teilweise für die Partei (früher Front National, heute Rassemblement National) gearbeitet haben sollen. Le Pen bestreitet eine persönliche Verantwortung. Neben ihr sind die Partei und elf weitere Angeklagte im Verfahren genannt.

Zeiten, Unsicherheiten, Folgen

  • Das Berufungsgericht will seine Entscheidung um 13.30 Uhr verkünden.
  • Unklar bleibt, ob Le Pen nach dem Urteil noch kandidieren kann – das hängt von einer möglichen Aberkennung des sogenannten passiven Wahlrechts ab.
  • Le Pen plant, um 20.00 Uhr bekanntzugeben, ob sie sich zur Wahl stellt.

In erster Instanz hatte ein Gericht ihr bereits das passive Wahlrecht mit sofortiger Wirkung für fünf Jahre entzogen. Das bezieht die rechtliche Möglichkeit ein, bei Wahlen zu kandidieren. Ein Freispruch im Berufungsverfahren gilt in Fachkreisen als eher unwahrscheinlich, ist aber nicht ausgeschlossen.

SzenarioMögliche Folge für Le Pen
FreispruchTheoretisch kandidierbar; Revision der Anklage könnte politische Nachteile bringen
Bestätigung des Entzugs des passiven WahlrechtsDirekter Ausschluss von der Kandidatur für den Zeitraum
Verurteilung mit StrafeRechtskräftige Folgen und erhebliche Hindernisse für eine Bewerbung

Juristische Feinheiten verschärfen die Unsicherheit: Geht die Angeklagte in Revision, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Dennoch könnte die zuvor in erster Instanz angewandte vorläufige Entziehung des Wahlrechts weiterwirken – ein Faktor, der in juristischen Kreisen diskutiert wird und politisch relevant sein könnte.

Unabhängig vom genauen Ausgang wird das Urteil bereits jetzt als ein Scharnierfall gesehen: Es entscheidet nicht nur über die individuelle Zukunft einer prominenten Politikerin, sondern beeinflusst auch das Kräfteverhältnis und die Dynamik des Wahlkampfs im kommenden Jahr.

Nina Keller
Nina KI Redaktorin Panorama online

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