Stadt weitet Tempo-20-Begegnungszone rund um Schule Linde aus
Die Stadt Biel setzt ihre Verkehrsplanung im Lindenquartier um: Zwischen Waldrainstrasse und den Bahngleisen entsteht eine deutlich grösser dimensionierte Begegnungszone mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. Das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne hat sämtliche Beschwerden gegen die geplanten Massnahmen abgewiesen; die 30-tägige Beschwerdefrist ist abgelaufen. Die Markierungsarbeiten und die neue Signalisation werden zwischen Ende Juli und Mitte August 2026 installiert, die Arbeiten dauern rund eine Woche.
Die bisherige Begegnungszone am Scheibenweg vor der Schule Linde wird damit erheblich ausgeweitet und erstreckt sich künftig über den gesamten Bereich zwischen Waldrainstrasse und Bahngleisen. Ebenfalls neu in der Begegnungszone enthalten ist die Krähenbergstrasse bis zum Passerellenweg.
Konkrete Verkehrsregeln und Einschränkungen
- Im gesamten Bereich gilt Tempo 20 km/h und die Begegnungszone-Regel: Fussgängerinnen und Fussgänger dürfen überall queren und haben gegenüber dem rollenden Verkehr Vortritt.
- Auf der Krähenbergstrasse, der Eigenheimstrasse und dem Seilerweg wird ein Fahrverbot eingeführt; der Zubringerdienst bleibt gestattet.
- Velofahrende dürfen diese betroffenen Strassen neu auch im Gegenverkehr befahren.
- Im Bereich der Krähenbergstrasse reduziert sich die Anzahl Parkfelder in der Blauen Zone um 15 Plätze.
- Soweit nichts anderes signalisiert ist, gilt Rechtsvortritt.
Auswirkungen für Anwohnende und Verkehrsteilnehmende
Für Anwohnende bedeutet die Ausweitung der Begegnungszone zunächst veränderte Verkehrsflüsse und weniger Parkplätze in einem Teilbereich. Die Streichung von 15 Parkfeldern in der Blauen Zone kann insbesondere für Haushalte ohne eigenen Stellplatz spürbar sein. Der Zubringerdienst bleibt zwar erlaubt, Ziel- und Lieferverkehr müssen sich aber auf veränderte Zufahrts- und Haltemöglichkeiten einstellen.
Die Einführung des Fahrverbots auf drei Strassenabschnitten soll den Durchgangsverkehr rund um den Sportplatz Linde reduzieren und dadurch die Sicherheit für Kinder und Fussgängerinnen erhöhen. Velofahrende erhalten durch die Möglichkeit, Strassen im Gegenverkehr zu befahren, zusätzliche Verbindungsoptionen innerhalb des Quartiers; gleichzeitig verlangt dies erhöhte Aufmerksamkeit aller Verkehrsteilnehmenden.
| Massnahme | Ort / Bereich | Zeitpunkt |
|---|---|---|
| Ausweitung Begegnungszone | Zw. Waldrainstrasse und Bahngleise; Krähenbergstrasse bis Passerellenweg | Umsetzung Juli–Mitte August 2026 (Markierung ca. 1 Woche) |
| Fahrverbot | Krähenbergstrasse, Eigenheimstrasse, Seilerweg | Mit Inkrafttreten der Begegnungszone |
| Parkfelder reduziert | Krähenbergstrasse (Blaue Zone) | Mit Inkrafttreten |
Begründung der Stadt und rechtlicher Weg
Die Stadt begründet die Massnahme mit dem Ziel, Sicherheit zu erhöhen, das Quartier zu beleben und die Aufenthaltsqualität für die Anwohnenden zu verbessern. Das Regierungsstatthalteramt hat die Beschwerden verworfen, sodass das Projekt rechtlich gesichert ist und nun umgesetzt werden kann.
Die konkrete Signalisation regelt Vortrittsverhältnisse und zulässige Verkehrsarten; dort, wo nichts anderes signalisiert ist, gilt weiterhin der Rechtsvortritt.
Die Ausweitung der Begegnungszone ist Teil der städtischen Strategie, den öffentlichen Raum zu beruhigen und Fussgängern sowie Velofahrenden mehr Raum zu geben. Für direkte Fragen zur Umsetzung und zu temporären Verkehrsumleitungen während der Markierungsarbeiten empfiehlt sich die direkte Auskunft bei der Stadt Biel.