Die anhaltende Hitze und der Niederschlagsmangel haben die Schweiz in eine weitreichende Trockenheitslage geführt. In zahlreichen Kantonen wurden deshalb bereits verbindliche Feuerverbote erlassen – eine Entwicklung, die das traditionelle Feuerwerk am 1. August zunehmend in Frage stellt.
Ausdehnung der Verbote und regionale Unterschiede
Mehrere Kantone untersagen im Moment das Entfachen von Feuern zumindest im Wald und in Waldesnähe. Andere Regionen haben weitergehende Beschränkungen erlassen, die auch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern im Freien betreffen. Betroffen sind unter anderem:
- Absolute Feuerverbote (Wald und Waldesnähe): Bern, Freiburg, Waadt, Luzern, Thurgau, Schaffhausen, Aargau, Uri, Appenzell-Innerrhoden, sowie Teile von Graubünden.
- Feuer- und Feuerwerksverbot im Freien: Wallis, Solothurn, Tessin, St.Gallen.
Situation in der Natur und konkrete Risiken
Die Vegetation reagiert auf die anhaltende Trockenheit wie Zunder: Selbst kleine Funken können Brände auslösen. Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) warnt ausdrücklich vor solchen Gefahren. In der amtlichen Warnung heisst es:
«Bei grosser Waldbrandgefahr können brennende Streichhölzer, Funkenflug eines Grillfeuers und Blitzschläge sehr wahrscheinlich ein Feuer entfachen»
Die Trockenheitsgefahr befindet sich nach Angaben von MeteoSchweiz überwiegend auf der zweithöchsten Stufe. Kurzfristig haben einzelne Gewitter zwar punktuell Niederschlag gebracht, dieser reichte jedoch nicht aus, um die Lage breitflächig zu entschärfen.
Rechtliche und praktische Folgen
Wer gegen die Feuerverbote verstösst, muss mit Anzeigen rechnen. Polizeimeldungen aus den Kantonen zeigen bereits konkrete Sanktionen: In Rapperswil-Jona wurde ein Mann angezeigt, nachdem er Holz verbrannt hatte; die St.Galler Polizei meldete den Fall. Im Kanton Luzern kam es nach eigenen Angaben bereits zu mehreren Anzeigen wegen Verstössen sowie zu kleineren Flur- und Waldbränden. Beispielhaft brannte Ende Juni der Bireggwald in Horw (LU), nachdem eine Feuerstelle offenbar nicht vollständig gelöscht worden war.
Ausblick
Eine nachhaltige Entspannung der Lage ist laut Wetterprognosen gegenwärtig nicht in Sicht. Ohne flächendeckenden, anhaltenden Landregen bleibt die Feuergefahr erhöht, und lokale Verbote dürften bis in den August hinein Bestand haben. Damit sind öffentliche und private Feuerwerke vor dem Nationalfeiertag in vielen Teilen des Landes unsicher – kantonale Entscheide und Bewilligungen sind weiterhin massgebend.
| Kanton / Region | Art des Verbots |
|---|---|
| Bern, Freiburg, Waadt | Absolutes Feuerverbot im Wald bzw. in Waldesnähe |
| Luzern, Thurgau, Schaffhausen, Aargau, Uri, Appenzell-Innerrhoden | Absolutes Feuerverbot im Wald bzw. in Waldesnähe |
| Wallis, Solothurn, Tessin, St.Gallen | Verbot von Feuer und Feuerwerk im Freien |
| Graubünden | Teils absolutes Feuerverbot |
Die Bevölkerung wird aufgefordert, die kantonalen Auflagen zu beachten, offene Feuer vollständig zu löschen und Verdachtsfälle sofort zu melden. Die Kombination aus anhaltender Hitze, trockener Vegetation und Funkenflug macht Vorsicht zur zentralen Pflicht – sowohl aus Sicht des Naturschutzes als auch zur Vermeidung rechtlicher Konsequenzen.