Regierung hält am Energiegesetz 2023 fest
Die Glarner Regierung hat die Motion der FDP zur Lockerung des kantonalen Energiegesetzes abgelehnt. Die Fraktion hatte gefordert, den Anteil fossilfreier Heizungen schrittweise einzuführen – begonnen bei 30 Prozent bis 2030 und steigend auf 100 Prozent bis 2050 –, und damit den Einsatz von Gas- und Ölheizungen unter bestimmten Bedingungen weiterhin zuzulassen. Die Exekutive lehnt dies ab und empfiehlt dem Landrat, die Motion zurückzuweisen.
Das seit Anfang 2023 geltende Energiegesetz schreibt bei der Erneuerung von Heizungen in bestehenden Wohnbauten entweder den Einbau eines fossilfreien Wärmeerzeugers oder den Anschluss an ein Fernwärmenetz vor. Die Regierung verweist darauf, dass dieses Regelwerk «gut funktioniere» und dass eine Lockerung den Vollzug erschweren sowie den Klimazielen von Bund und Kanton widersprechen würde.
«Die Umsetzung der Motion würde den Vollzug erschweren, den Klimazielen von Bund und Kanton widersprechen und den Kanton Glarus auf einen Sonderweg im Vergleich zu den übrigen Kantonen führen.»
Konsequenzen für Hauseigentümerinnen und -eigentümer
Die Entscheidung hat direkte Folgen für alle, die in den kommenden Jahren ihre Heizungsanlagen ersetzen müssen: Ersatzinstallationen müssen den Anforderungen des kantonalen Gesetzes genügen. Das bedeutet konkret, dass beim Austausch einer Heizung meist auf fossilfreie Technologien wie Wärmepumpen, Holzheizungen mit Biomasse oder der Anschluss an ein Fernwärmenetz gesetzt werden muss. Eine Rückkehr zu Gas- oder Ölheizungen in bestehenden Gebäuden wäre damit weiterhin ausgeschlossen, sofern nicht teilweise mit erneuerbaren Brennstoffen betrieben wird – eine Option, die die FDP mit ihrer Motion erleichtern wollte.
- Energiegesetz 2023: Verpflichtung zu fossilfreien Wärmeerzeugern oder Fernwärmeanschluss beim Heizungstausch.
- FDP-Vorstoss: Schrittweiser Ausbau des fossilfreien Anteils (30 % bis 2030, 100 % bis 2050) und Erhalt von Gas-/Ölheizungen bei teilweiser Nutzung erneuerbarer Brennstoffe.
- Regierungsbegründung: Ablehnung wegen Vollzugserschwernis, Abweichung von Klimazielen und Risiko eines Sonderwegs gegenüber anderen Kantonen.
Politische und praktische Einordnung
Die Regierung erwähnt zudem, dass die Landsgemeinde ein vergleichbares Anliegen bereits 2021 abgelehnt habe. Die Haltung der Exekutive signalisiert Kontinuität in der Glarner Energiepolitik: Ziel ist die Reduktion fossiler Brennstoffe im Heizungsbereich im Einklang mit kantonalen und nationalen Klimazielen. Für Hauseigentümerinnen und -eigentümer bleibt dadurch Planungssicherheit hinsichtlich der gesetzlichen Vorgaben, zugleich aber auch die Verpflichtung, bei Investitionen in Heiztechnik auf fossilfreie Lösungen zu setzen.
| Jahr/Regel | Inhalt |
|---|---|
| 2021 | Landsgemeinde lehnte ein ähnliches Anliegen ab |
| 2023 | Inkrafttreten des aktuellen Energiegesetzes mit Pflicht zu fossilfreien Wärmeerzeugern beim Ersatz |
| 2030 / 2050 | Zielwerte in der FDP-Motion: 30 % bis 2030, 100 % bis 2050 (abgelehnt) |
Für die Bevölkerung des Kantons Glarus bedeutet dies: Wer seine Heizung ersetzt, muss weiterhin die Anforderungen des Energiegesetzes beachten. Finanzielle Unterstützung oder Förderprogramme auf kantonaler Ebene wurden in der Mitteilung nicht erwähnt; damit bleiben Hausbesitzerinnen und -besitzer auf bestehende Förderangebote des Bundes oder von Drittstellen angewiesen.
Die Landratsdebatte über die Motion steht nun an. Die Ablehnung durch den Regierungsrat erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass der Vorstoss scheitert, macht aber den politischen Diskurs um die Balance zwischen Klimazielen, Vollzugspraxis und individuellen Kosten weiterhin sichtbar.