Baubewilligung erteilt – Einsprache als «öffentlich-rechtlich unbegründet» beurteilt
Die geplante Umgestaltung des Bären- und Waisenhausplatzes in der Stadt Bern erhält grünes Licht: Die Regierungsstatthalterin Bern-Mittelland, Ladina Kirchen, hat die notwendige Baubewilligung erteilt. Gegen das Projekt war eine Einsprache mehrerer anstossender Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümer eingegangen. Das zuständige Regierungsstatthalteramt erklärte, die Einsprachen seien vorwiegend privatrechtlicher Natur und daher öffentlich-rechtlich unbegründet.
Die Behörde beurteilte die Einsprache laut Mitteilung als öffentlich-rechtlich unbegründet.
Wesentliche Massnahmen und Zeitplan
Geplant ist, die Achse zwischen Bären- und Waisenhausplatz zu einer Begegnungszone umzugestalten. Ziel ist eine klarere Trennung der Verkehrsflächen von Fussgängerbereichen, durchgehende Pflästerung der Achse, angepasste Beleuchtung sowie die Erneuerung von Werkleitungen. Neu vorgesehen sind zudem Anschlüsse für Veranstaltungen und den städtischen Markt.
- Baubewilligung: Erteilt durch die Regierungsstatthalterin Bern-Mittelland
- Baustart: Frühestens 4. Quartal 2027
- Inbetriebnahme: Ab 2030
- Finanzierung: Baukredit von 36,7 Millionen Franken, im Mai 2025 mit 73,6 Prozent Ja-Stimmen durch die Stadtberner Stimmberechtigten angenommen
Konsequenzen für Anwohnende, Verkehr und Events
Die Umgestaltung hat direkte Auswirkungen für verschiedene Gruppen:
- Anwohnende: Während der Bauarbeiten sind temporäre Beeinträchtigungen durch Baustellen, Lärm und eingeschränkte Zugänge zu erwarten. Langfristig soll die Aufenthaltsqualität steigen.
- Markt- und Veranstalter: Mit den vorgesehenen Anschlüssen wird die Infrastruktur für Märkte und öffentliche Anlässe verbessert.
- Verkehrsteilnehmende: Die Ausweisung als Begegnungszone verändert Vortritts- und Verkehrsregeln zugunsten von Fussgängerinnen und Fussgängern und verlangsamtem Verkehr.
Rechtsmittel und Ausblick
Der Bauentscheid kann noch bei der kantonalen Bau- und Verkehrsdirektion angefochten werden. Sollte kein weiteres Rechtsmittel gegen die Baubewilligung erhoben werden, bleibt der Zeitplan mit einem möglichen Baustart Ende 2027 bestehen. Die Stadt hat bereits 2025 den Kredit gesprochen; damit sind die finanziellen Voraussetzungen geklärt.
| Aspekt | Stand |
|---|---|
| Baukredit | 36,7 Mio. CHF (Stadt Bern, Abstimmung Mai 2025, 73,6% Ja) |
| Baubewilligung | Erteilt durch Regierungsstatthalterin Ladina Kirchen |
| Einsprache | Als überwiegend privatrechtlich und öffentlich-rechtlich unbegründet beurteilt |
| Baubeginn | Frühestens 4. Quartal 2027 |
| Inbetriebnahme | Ab 2030 |
Was Anwohnende jetzt wissen sollten
Wer in der unmittelbaren Umgebung von Bären- und Waisenhausplatz wohnt oder dort arbeitet, sollte damit rechnen, dass vor Baubeginn noch Detailplanungen, Einsprachefristen und allfällige kantonale Verfahren abgeschlossen werden müssen. Für Marktbetreiberinnen und Veranstalter ist es ratsam, frühzeitig mit städtischen Fachstellen Kontakt aufzunehmen, um Anschluss- und Versorgungsanforderungen abzuklären. Informationen zu Verkehrsänderungen und temporären Sperrungen werden von der Stadt Bern im Vorfeld kommuniziert.
Die Umgestaltung zielt darauf ab, die Nutzung der Achse mitten im Stadtzentrum langsamer, sicherer und attraktiver zu machen. Entscheidend für den weiteren Verlauf sind mögliche kantonale Beschwerden und die präzise Ausführungsplanung, die in den kommenden Monaten folgen dürfte.