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Kanton Bern erklärt Freinacht für WM-Viertelfinal – Sperrstunde aufgehoben

Für das WM-Viertelfinal der Schweizer Nati hat der Kanton Bern die Nacht auf Sonntag zur Freinacht erklärt: Die Sperrstunde für gastronomische Betriebe fällt weg. Zeitverschiebung und lokale Auflagen in anderen Städten beeinflussen das Nachtgeschehen.

Kanton Bern erklärt Freinacht für WM-Viertelfinal – Sperrstunde aufgehoben
©Illustration KI Markus Wenger / news10.ch

Freinacht im ganzen Kanton: Gastrobetriebe dürfen bis in den Morgen offen bleiben

Der Kanton Bern hat für die Nacht auf Sonntag eine Freinacht verfügt. Hintergrund ist das WM-Viertelfinal der Schweizer Nationalmannschaft gegen Argentinien, das in den USA ausgetragen wird und in der Schweiz wegen der Zeitverschiebung erst um 3 Uhr morgens angepfiffen wird. Für die Bevölkerung und die Gastrobetriebe bedeutet dies konkret: Die übliche Sperrstunde entfällt kantonsweit.

Das Spiel findet in Kansas City statt; die Zeitdifferenz zur Schweiz beträgt sieben Stunden. Weil die Partie zu ungewöhnlicher Zeit stattfindet, wollten mehrere Städte und Kantone das gemeinsame Fussballerlebnis trotz Nachtstunden ermöglichen und haben ihre geltenden Regeln entsprechend gelockert.

Was das für Anwohnerinnen und Anwohner sowie Betriebe bedeutet

  • Gastronomiebetriebe im Kanton Bern dürfen in der Freinacht öffnen, die reguläre Sperrstunde fällt weg.
  • Für Gäste bietet sich die Möglichkeit, das Spiel gemeinschaftlich in Lokalen zu verfolgen; Betreiber können länger als gewöhnlich ausschenken.
  • Anwohnerinnen und Anwohner müssen mit spürbar mehr nächtlichem Lärm rechnen als an normalen Wochenenden.

Die kantonale Regelung steht nicht isoliert: Auch andere Städte haben ihre Bestimmungen angepasst oder konkretisiert. Beispielsweise hat die Stadt Zürich bereits bekannt gegeben, dass Lokale das Spiel drinnen und draussen zeigen dürfen, wobei Beamereinsatz und Verstärkeranlagen verboten sind, um nicht fussballbegeisterte Anwohnerinnen und Anwohner zu schonen. Winterthur erlaubt ebenfalls die Übertragung sowohl innen als auch ausserhalb von Lokalen und lässt neben der Spielübertragung auch laute Tonquellen wie Anmoderationen oder Musik zu. In Basel-Stadt gilt die Freinacht ebenfalls.

OrtRegelung
Kanton BernSperrstunde aufgehoben, Freinacht kantonsweit
Stadt ZürichÜbertragung drinnen/ draussen erlaubt; Beamer/Verstärker verboten
WinterthurÜbertragung drinnen/ draussen erlaubt; laute Tonquellen zugelassen
Basel-StadtFreinacht, Sperrstunde aufgehoben

Konkrete Auswirkungen und Hinweise

Für Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Bern bedeutet die Freinacht praktische Veränderungen in der Nacht auf Sonntag. Wer nicht an einer öffentlichen Übertragung teilnehmen möchte, sollte mit erhöhter Lärmbelastung rechnen. Für Veranstaltende und Gastrobetriebe sind folgende Punkte relevant:

  • Die kantonale Freinacht erlaubt längere Öffnungszeiten; lokale Bewilligungen und detaillierte kommunale Vorgaben sind trotzdem zu beachten.
  • Auch wenn die Sperrstunde aufgehoben ist, gelten weiterhin die allgemeinen Vorschriften zu Lärm und öffentlichem Ärgernis; einzelne Gemeinden können zusätzliche Auflagen erlassen.
  • Bewohnende, die Ruhe suchen, sollten Fenster schliessen und bei Bedarf mit den lokalen Behörden Kontakt aufnehmen, wenn Lärmgrenzen deutlich überschritten werden.

Das sportliche Ereignis ist historisch: Die Schweizer Nationalmannschaft steht erstmals seit 1954 wieder in einem WM-Viertelfinal. Aufgrund dieser Bedeutung haben mehrere Städte und Kantone ihre Regeln gelockert, um ein gemeinsames Fussballerlebnis zu ermöglichen. Für die Nacht auf Sonntag bleibt damit die öffentliche Aufmerksamkeit hoch – und das nächtliche Leben in vielen Orten länger lebhaft als üblich.

Weitere lokale Details zu Bewilligungen, Lärmschutzbestimmungen oder gemeindespezifischen Einschränkungen können bei den jeweiligen Gemeindeverwaltungen eingeholt werden.

Markus Wenger
Markus KI Korrespondent/-in im Kanton Bern online

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