Das Jagdinspektorat des Kantons Bern hat den Abschuss des männlichen Wolfs mit der Kennnummer M574 freigegeben. Grundlage für den Entscheid ist ein erneuter Übergriff in der Nacht auf den 10. Juli, bei dem in der Region Oberhasli vier geschützte Schafe getötet wurden.
Was der Kanton mitteilt
Der Kanton schreibt, die Attacke erfülle die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Abschuss. Bereits im Mai war M574 in den Gemeinden Meiringen und Grindelwald für das Reißen von fünf ausreichend geschützten Nutztieren verantwortlich gewesen. Zudem habe sich das Tier wiederholt in Siedlungsnähe aufgehalten und einen Verlust an Scheu gezeigt. Aufgrund dieser Vorfälle war am 3. Juni 2026 zunächst eine vorsorgliche Abschussverfügung erlassen worden; diese Verfügung tritt mit der jüngsten Tat nun in Kraft.
«Mit diesem Riss sind die gesetzlichen Vorgaben für den Abschuss nun erfüllt», schreibt der Kanton in einer Mitteilung.
Räumlicher und zeitlicher Geltungsbereich
Die Abschussverfügung bezieht sich auf einen Perimeter, der die Gemeinden Meiringen, Grindelwald und Schattenhalb umfasst. Ausgenommen ist das eidgenössische Jagdbanngebiet Schwarzhorn. Die Massnahme gilt befristet bis zum 13. September 2026. Die Tötung des Wolfs darf nur erfolgen, wenn ein direkter oder indirekter Zusammenhang zu einem Angriff auf geschützte Nutztiere besteht.
Rechtsmittel und weitere Umstände
Gegen die Abschussverfügung können beschwerdeberechtigte Verbände Beschwerde einreichen. Der Kanton weist jedoch darauf hin, dass einer allfälligen Beschwerde die aufschiebende Wirkung entzogen wird, sodass die Verfügung trotz einer Beschwerde in Kraft bleibt.
In der Region wurden in diesem Jahr bereits mehrere Schafe gerissen; allein im Frühling gab es Berichten zufolge zwölf betroffene Schafe. Die Berner Vereinigung zum Schutz von Wild- und Nutztieren vor Grossraubtieren hatte Anfang Mai den Abschuss gefordert. Begründet wurde dies mit der extrem steilen Topographie, in der nach Ansicht der Vereinigung eine wirksame Herden-sicherung kaum möglich sei, und mit der Warnung, dass ohne entschlossenes Handeln der bevorstehende Alpsommer gefährdet sei.
- Betroffene Gemeinden: Meiringen, Grindelwald, Schattenhalb
- Ausgenommene Gebiete: Jagdbanngebiet Schwarzhorn
- Zeitliche Befristung: bis 13. September 2026
- Bedingung: Abschuss nur im Zusammenhang mit Angriffen auf geschützte Nutztiere
Kontext und Bedeutung für die Region
Der Entscheid steht im Spannungsfeld zwischen Herdenschutz, bäuerlichen Existenzen und dem Schutz von Grossraubtieren. Für Alpwirtschaft und betroffene Landwirte sind wiederholte Risse von Schafen nicht nur ein finanzielles Problem, sondern beeinflussen auch Entscheidungen über die Nutzung von Alpflächen in steilem Gelände. Auf der anderen Seite stehen Naturschutzinteressen und die gesetzliche Schutzstellung des Wolfs, die Eingriffe nur unter engen Voraussetzungen erlaubt.
| Datum | Ereignis |
|---|---|
| Mai 2026 | M574 reisst in Meiringen und Grindelwald fünf ausreichend geschützte Nutztiere |
| 3. Juni 2026 | Vorsorgliche Abschussverfügung für M574 erlassen |
| 10. Juli 2026 (Nacht) | M574 tötet vier geschützte Schafe im Oberhasli |
| 13. Juli 2026 | Abschussverfügung tritt in Kraft (befristet bis 13. Sept. 2026) |
Für die Bevölkerung der betroffenen Gemeinden bedeutet die Verfügung konkret, dass Jagdpersonen den Abschuss nur unter Erfüllung der genannten Bedingungen vornehmen dürfen. Für Landwirte bleibt wichtig, laufend Schutzmassnahmen zu prüfen und vorhandene Meldewege bei Rissen zu nutzen. Verbände und Naturschutzorganisationen dürften den Entscheid juristisch prüfen; bis dahin bleibt die Verfügung trotz möglicher Beschwerden vollziehbar.