Trockenheit: Gebiete auf Stufe 4, Einschränkungen beim Gewässerzugang
Die Trockenheitslage im Kanton St. Gallen hat sich weiter verschlechtert. Neu gilt in mehreren Regionen die Gefahrenstufe 4 — die zweithöchste Warnstufe. Betroffen sind die Regionen Rheintal, Obertoggenburg, Untertoggenburg, Neckertal und Fürstenland; zuvor war diese Stufe bereits für St.Gallen-Rorschach ausgerufen worden.
Der Kanton appelliert an die Bevölkerung, vorsichtig und bewusst mit Wasser umzugehen. Die Versorgung mit Trinkwasser sei derzeit jedoch überall gewährleistet, heisst es in der Mitteilung. Zugleich werden schrittweise Verschärfungen bei den Wasserentnahmen aus Gewässern eingeführt.
Was verboten ist und welche Gewässer ausgenommen sind
- Wasserentnahmen aus Gewässern sind auf dem gesamten Kantonsgebiet ohne Bewilligung untersagt.
- Ausgenommen bleiben: Bodensee, Walensee, Zürichsee und der Alpenrhein.
- Mit zunehmender Trockenheit können auch bereits bewilligte Entnahmen aus bestimmten Fliessgewässern bis auf Widerruf entzogen werden; betroffene Nutzerinnen und Nutzer werden direkt informiert.
Um Flora und Fauna zu schützen, verbietet der Kanton ausserdem vorübergehend das Betreten besonders sensibler Gewässerabschnitte. Das Verbot gilt sowohl für Personen als auch für mitgeführte Tiere; die betroffenen Abschnitte werden vor Ort signalisiert.
"Bewässern Sie Grünflächen oder Rasenflächen möglichst nicht. Bewässern Sie Gärten und Grünflächen nur gezielt und sparsam, idealerweise frühmorgens oder am Abend."
Konkrete Verhaltensempfehlungen
Der Kanton empfiehlt der Bevölkerung unter anderem folgende Massnahmen, um den Verbrauch zu reduzieren und die Wasserressourcen zu schonen:
- Keine Reinigung von Fahrzeugen und Plätzen mit Trinkwasser;
- Verzicht auf das Befüllen oder Nachfüllen von Swimmingpools;
- Wenn möglich Regenwasser zur Bewässerung nutzen;
- Gärtnern gezielt und vor allem in kühleren Tageszeiten (frühmorgens oder abends).
Folgen für Bevölkerung und Wirtschaft
Die Einschränkungen betreffen private Nutzerinnen und Nutzer ebenso wie Gewerbe und Landwirtschaft, die Wasser aus Fliessgewässern beziehen. Entzogen werden können auch zuvor genehmigte Entnahmen, was Bewilligungsinhaber unmittelbar treffen kann. Fischbestände und Wasserlebewesen gelten als besonders gefährdet durch Kombination aus Niedrigwasser und hohen Wassertemperaturen; das Betretungsverbot zielt direkt auf deren Schutz.
Für die Bevölkerung bleibt die zentrale Aussage: Die öffentliche Trinkwasserversorgung ist gesichert. Gleichwohl sollte jeder Haushalt und jedes Unternehmen die empfohlenen Sparmassnahmen umsetzen, um mögliche Engpässe und weitere Einschränkungen zu vermeiden.
| Region | Aktuelle Gefahrenstufe |
|---|---|
| Rheintal | 4 |
| Obertoggenburg | 4 |
| Untertoggenburg | 4 |
| Neckertal | 4 |
| Fürstenland | 4 |
| St.Gallen-Rorschach | 4 (bereits zuvor) |
Die kantonale Behörde warnt zugleich, dass kurzfristig keine Entspannung der Wetterlage in Sicht sei. Deshalb sind weitere Anpassungen und zusätzliche Massnahmen möglich, sollte die Trockenheit weiter zunehmen.
Weiterführende Informationen sowie Hinweise zu Bewilligungsverfahren und konkreten Sperrungen werden über die kantonalen Kommunikationskanäle und die betroffenen Gemeinden publiziert.