Feuerwerksverbot gilt ab sofort für das ganze Kantonsgebiet
Das Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau hat am Dienstag ein absolutes Verbot für das Abbrennen von Feuerwerken im gesamten Kantonsgebiet verfügt. Die Massnahme tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und gilt bis auf Widerruf. Ziel ist der Schutz von Mensch, Tier und Natur angesichts einer anhaltenden und als extrem eingestuften Trockenheit.
Bereits seit dem 8. Juli 2026 besteht im Kanton ein Feuerverbot in Wäldern und in deren Umgebung. Dieses bleibt weiterhin Bestandteil der kantonalen Vorgaben; das neue Verbot ergänzt und erweitert die bisherigen Beschränkungen. Ausgenommen von der neuen Regelung sind lediglich bereits bewilligte Grossfeuerwerke, die vor Inkrafttreten der Verfügung genehmigt worden waren.
Gründe und Lageeinschätzung
Die kantonalen Behörden führen als Gründe die anhaltende Hitze, den ausbleibenden Niederschlag und die bereits sichtbaren ökologischen Folgen an: ausgetrocknete Bäche und erste Fälle von Fischsterben. Dadurch habe sich die Brandgefahr auf Wiesen und in Wäldern deutlich verschärft. Die Waldbrandgefahr wird auf der Einstufungsskala auf Stufe 4 angegeben.
„grosse Gefahr“
Konkrete Regeln und Folgen
- Das Abbrennen jeglichen Feuerwerks ist im gesamten Kanton untersagt.
- Das bereits geltende Verbot, im Wald und im Umkreis von 50 Metern um Waldränder Feuer zu entfachen oder brennende Gegenstände wegzuwerfen, bleibt in Kraft.
- Zuwiderhandlungen werden mit Bussen geahndet; dies gilt auch für das Wegwerfen brennender Streichhölzer oder Raucherwaren in verbotenen Bereichen.
Die Behörden betonen, dass die kurzfristig vorhergesagten Regenmengen die Lage nicht ausreichend entschärfen würden. Veranstalter, Vereine und Privatpersonen sind aufgefordert, ihre Vorhaben umgehend zu prüfen und anzupassen.
Praktische Hinweise für Bevölkerung und Veranstalter
Wer in den kommenden Tagen öffentliche Anlässe plant, an denen Feuerwerk vorgesehen ist, muss nun handeln: Bereits erteilte Sonderbewilligungen für Grossfeuerwerke bleiben ausgenommen; neue Gesuche werden angesichts der Gefährdungslage kaum Aussicht auf Bewilligung haben. Private Silvester- oder Festfeuerwerke sind im Kanton derzeit nicht erlaubt.
| Datum | Massnahme |
|---|---|
| 8. Juli 2026 | Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (inkl. 50 m Zone) |
| 14. Juli 2026 | Absolutes Feuerwerksverbot für das gesamte Kantonsgebiet (bis auf Widerruf) |
Die Staatskanzlei und das Departement für Bau und Umwelt informieren laufend über allenfalls notwendige Anpassungen. Für die Bevölkerung bleibt es wichtig, erhöhte Vorsicht walten zu lassen und Brandmeldezentralen bei Verdacht umgehend zu alarmieren.