Verbot tritt mittags in Kraft
Der Kanton Thurgau hat aufgrund der anhaltenden Trockenheit ein vorübergehendes Feuerverbot erlassen. Es gilt ab Mittwochmittag und umfasst das Entfachen von offenem Feuer in Wäldern sowie in einem Umkreis von 50 Metern um Waldränder.
Warum die Massnahme notwendig ist
Die Staatskanzlei weist darauf hin, dass nur wenige Regentropfen gefallen sind und der Oberboden in Wäldern sowie auf Wiesen und Äckern sehr trocken sei. Als Folge zeigten zahlreiche Bäume in den Wäldern Stresssymptome; ihre Blätter hätten sich infolge der Trockenheit verfärbt. Vor diesem Hintergrund stuft der Kanton die Lage als Stufe 4 ein – eine Einstufung, die eine grosse Waldbrandgefahr signalisiert.
Was verboten und was erlaubt ist
- Verboten: Entfachen von offenem Feuer im Wald und innerhalb von 50 Metern um Waldgebiete.
- Verboten: Wegwerfen von brennenden Streichhölzern oder anderen glimmenden Gegenständen in oder nahe am Wald.
- Erlaubt: Betrieb von Gas- und Elektrogrills, diese sind von der Verfügung ausgenommen.
Praktische Hinweise für Bevölkerung und Erholungssuchende
Waldbesucherinnen und Waldbesucher sowie Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer in Randlagen werden gebeten, die Verfügung zu beachten und besonders vorsichtig mit Feuer- und Glutquellen umzugehen. Offene Lagerfeuer, Grillfeuer auf Holzkohlen sowie das unachtsame Entsorgen von Zigaretten können bei den aktuellen Boden- und Vegetationsverhältnissen rasch zu Bränden führen.
Übersicht: Verbote und Ausnahmen
| Massnahme | Status |
|---|---|
| Offenes Feuer im Wald | Verboten |
| Feuer innerhalb von 50 m vom Waldrand | Verboten |
| Wegwerfen brennender Streichhölzer/Rauchwaren | Verboten |
| Gas- und Elektrogrills | Erlaubt |
Die Verfügung ist als vorübergehende Schutzmassnahme gedacht; die Behörden beobachten die Lage weiter. Bei Veränderung der Wetterlage kann die Einstufung und damit die Beschränkung wieder aufgehoben oder verschärft werden. Informationen zu allfälligen Anpassungen werden über die offiziellen Kanäle des Kantons kommuniziert.