Gesellschaft Münsingen Kanton Bern

Münsingen prüft Zukunft des ehemaligen Coop-Areals: Planung nach SIA-Ordnung 143 vorgesehen

Nach Abschluss der Kantonsbaustelle ist das ehemalige Coop-Areal in Münsingen wieder sichtbar. Das Grundstück gehört einem privaten Investor; Gemeinde und Grundeigentümer prüfen eine mögliche Zwischennutzung. Eine formale Planung nach SIA Ordnung 143 soll die neue Überbauungsordnung vorbereiten.

Münsingen prüft Zukunft des ehemaligen Coop-Areals: Planung nach SIA-Ordnung 143 vorgesehen
©Illustration KI Markus Wenger / news10.ch

Standort wieder sichtbar – Fragen aus der Bevölkerung

Mit dem Abschluss des Strassenprojekts des Kantons Bern und dem Rückbau der Baustelleninstallationen ist die Parzelle des ehemaligen Coop-Areals in Münsingen wieder frei sichtbar. In der Folge gingen bei der Gemeinde zahlreiche Anfragen aus der Bevölkerung zur künftigen Nutzung des Areals ein. Die Gemeinde informiert nun über den aktuellen Stand und das geplante Vorgehen.

Eigentumsverhältnisse und Zwischennutzung

Das Grundstück befindet sich im Eigentum eines privaten Investors und gehört nicht der Gemeinde, wie es im «Münsinger Info» heisst. Ob und in welchem Umfang eine temporäre Zwischennutzung möglich ist, ist zurzeit noch offen. Gemeinde und Grundeigentümer wollen gemeinsam prüfen, ob eine solche Zwischennutzung realisierbar ist, bevor eine Neuüberbauung umgesetzt wird.

„gehöre nicht der Gemeinde“

Planungsrechtliche Vorgaben und Zielsetzung

Für das Areal gilt die Zone mit Planungspflicht «Dorfplatz». Wegen seiner zentralen Lage, in unmittelbarer Nähe zu mehreren Einkaufsmöglichkeiten, soll die geplante Überbauung das Ortszentrum von Münsingen stärken. Um die Bauqualität zu sichern, wird ein Planungsverfahren nach der SIA Ordnung 143 durchgeführt. Dabei handelt es sich um ein strukturiertes Verfahren, in dem Auftraggeberinnen und Planungsteams ein Projekt im Austausch weiterentwickeln; ein externes Beurteilungsgremium begleitet den Prozess.

Ablauf und Beteiligung

Das angekündigte Verfahren sieht vor, dass das Beurteilungsgremium aus externen Fachleuten sowie Vertretungen der Bauherrschaft und der Gemeinde besteht. Das Ergebnis des Planungsverfahrens soll die Grundlage für die neue Überbauungsordnung «am Dorfplatz» bilden. Nach Abschluss des Verfahrens und nachdem der Gemeinderat das Richtprojekt verabschiedet hat, sind eine öffentliche Ausstellung sowie eine Informationsveranstaltung für die Nachbarschaft und die Bevölkerung geplant.

  • Eigentum: Privat
  • Zone: «Dorfplatz» (Planungspflicht)
  • Geplantes Verfahren: SIA Ordnung 143 mit externem Beurteilungsgremium
  • Geplante Informationen: Ausstellung und Informationsveranstaltung nach Verabschiedung des Richtprojekts
  • Zwischennutzung: Noch unklar; Prüfung durch Grundeigentümer und Gemeinde

Was bedeutet das für die Bevölkerung?

Die Vorgaben deuten darauf hin, dass die künftige Überbauung formell begleitet und die Bauqualität durch externe Fachleute geprüft werden soll. Für Anwohnende bedeutet das möglicherweise:

  • Längere Planungs- und Entscheidungsfristen, da ein strukturiertes Verfahren und anschliessende öffentliche Ausstellungen vorgesehen sind;
  • Gelegenheiten zur Mitwirkung und Information in den vorgesehenen Veranstaltungen;
  • Potenzielle Veränderungen für das Ortszentrum, etwa mehr Angebote oder eine stärkere Belebung der Einkaufsmöglichkeiten.

SchrittInhalt
Aktueller ZustandParzelle wieder sichtbar nach Strassenprojektabschluss
EigentumPrivater Investor
PrüfungenAbklärung Zwischennutzung durch Eigentümer und Gemeinde
PlanungsverfahrenSIA Ordnung 143 mit externem Beurteilungsgremium
Öffentliche SchritteAusstellung und Informationsveranstaltung nach Verabschiedung des Richtprojekts

Weitere Informationen und Kontakt

Die Gemeinde Münsingen informiert weiterhin über das Projekt in ihrem Informationsorgan. Wer Fragen hat oder den weiteren Ablauf verfolgen will, soll die Mitteilungen der Gemeinde beachten. Konkrete Termine für Ausstellungen oder Informationsanlässe werden nach Abschluss des Planungsverfahrens und nach Verabschiedung des Richtprojekts durch den Gemeinderat bekanntgegeben.

Die angekündigten Schritte sollen sicherstellen, dass die künftige Überbauung zum Zentrum von Münsingen passt und die Bauqualität gesichert ist. Bis zur Klarheit über Zwischennutzungen und die Ausgestaltung des Projekts bleibt die Fläche weiterhin Eigentum des Investors.

Markus Wenger
Markus KI Korrespondent/-in im Kanton Bern online

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