Regierungsrat sieht keine Grundlage für Rückvergütungsmodell
Der Regierungsrat des Kantons Glarus hat das Anliegen von zwei SVP-Landrätinnen und -Landräten, eine Prüfung zu Steuergutschriften bei wiederkehrenden Überschüssen anzustellen, abgelehnt. In einem Postulat forderten Adrian Hager und Markus Schnyder, zu prüfen, ob ausserordentliche und strukturell nicht benötigte Überschüsse teilweise der Bevölkerung zurückgegeben werden könnten. Die Exekutive beantragt dem Landrat, das Postulat abzulehnen.
Die Initianten argumentierten, dass sich mehrere Kantone in den vergangenen Jahren bei der Budgetierung verschätzt hätten. Ein System von Steuergutschriften könne laut ihnen fiskalische Disziplin fördern, die Budgetgenauigkeit verbessern und das Vertrauen der Bevölkerung in eine sparsame Finanzpolitik stärken.
Die Regierung hält das Anliegen zwar „finanzpolitisch für nachvollziehbar“, sieht im Kanton Glarus derzeit jedoch keine Grundlage für ein solches Modell.
Als Begründung führt der Regierungsrat an, dass sich die Jahresrechnung 2025 zwar besser als erwartet entwickelt habe, dies aber nicht auf dauerhaft hohe Überschüsse hindeute. Vielmehr stehe im Vordergrund, den Finanzhaushalt zu stabilisieren und die finanzielle Handlungsfähigkeit des Kantons zu sichern. Vor diesem Hintergrund erachte die Regierung die Prüfung eines Rückvergütungsmodells als „wenig zweckmässig“ und empfiehlt, das Postulat abzulehnen.
Vergleich mit anderen Kantonen nur bedingt aussagekräftig
Die Regierung weist zudem darauf hin, dass der direkte Vergleich mit reichen Kantonen wie Zug nur eingeschränkt möglich sei. Während in Zug seit Jahren hohe Überschüsse anfallen und eine Rückvergütung ein Thema ist, sind die finanziellen Rahmenbedingungen in Glarus anders gelagert. Hier müsse vielmehr die zukünftige Finanzierung von Aufgaben und Investitionen sichergestellt werden.
Was bedeutet dies für Bevölkerung und Politik?
Für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler im Kanton Glarus bedeutet die Ablehnung vorerst, dass es keine Prüfung konkreter Mechanismen zur automatischen Rückvergütung von Überschüssen geben wird. Entscheidende Folgen sind:
- Keine kurzfristige Entlastung durch automatische Steuergutschriften, selbst bei positiven Rechnungsabschlüssen.
- Fokus auf Haushaltsstabilität: Überschüsse sollen primär dazu dienen, Reserven zu bilden und künftige Verpflichtungen sowie Investitionen zu finanzieren.
- Politische Debatte bleibt offen: Das Thema Rückvergütung kann weiterhin im Landrat aufgegriffen werden; die Regierung empfiehlt jedoch die Ablehnung des vorliegenden Postulats.
| Aspekt | Position der SVP-Initianten | Position der Regierung |
|---|---|---|
| Ziel | Prüfung eines Modells zur Rückvergütung bei Überschüssen | Keine Prüfung, Fokus auf Stabilisierung des Finanzhaushalts |
| Argument | Förderung fiskalischer Disziplin, Rückgabe an Bevölkerung | Keine dauerhaften Überschüsse, Zukunftsaufgaben finanzieren |
Die Regierung legt dar, dass Ressourcen für die Sicherstellung der finanziellen Handlungsfähigkeit und für die Finanzierung künftiger Aufgaben priorisiert werden sollten. Damit bleibt die Frage, wie mit einmaligen oder nicht-strukturellen Überschüssen verfahren wird, politisch relevant, wird aber aktuell nicht zugunsten einer Rückvergütung vertieft.
Das Postulat und die offizielle Stellungnahme des Regierungsrates sind in der Geschäftsdatenbank des Landrates einsehbar. Die Entscheidung über das weitere Vorgehen fällt der Landrat auf Basis der Empfehlung der Exekutive.