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Regierungsrat empfiehlt Ablehnung: Kein kantonaler Vorrang für Wärmenetz-Förderung

Der Regierungsrat des Kantons Glarus empfiehlt dem Landrat, ein FDP-Postulat abzulehnen, das kantonale Fördergelder konsequent auf Wärmenetzanschlüsse konzentrieren wollte. Als Gründe nennt er Vollzugsprobleme, bestehende Förderhöhen und bevorstehende Bundesanpassungen.

Regierungsrat empfiehlt Ablehnung: Kein kantonaler Vorrang für Wärmenetz-Förderung
©Illustration KI Martin Hefti / news10.ch

Regierungsrat spricht sich gegen einseitige Förderung von Wärmenetzen aus

Der Regierungsrat des Kantons Glarus hat dem Landrat empfohlen, ein Postulat der FDP-Fraktion abzulehnen, das die kantonalen Fördermittel im Bereich Heizungsersatz stärker zugunsten von Anschlüssen an Wärmenetze ausrichten wollte. Die Fraktion hatte gefordert, in Gebieten mit bestehenden oder verbindlich geplanten Fernwärmenetzen künftig keine kantonalen Beiträge mehr an Wärmepumpen auszurichten, um Doppelstrukturen zu verhindern und die Umsetzung der Energieplanung 2035 sowie des kantonalen Massnahmenplans zur Luftreinhaltung zu unterstützen.

In seiner Stellungnahme hebt der Regierungsrat hervor, dass derzeit alle zulässigen Heizsysteme gefördert werden und dass Anschlüsse an Wärmenetze bereits heute höhere Beiträge erhalten als Luft‑Wasser‑Wärmepumpen. Zudem verweist er auf mögliche Vollzugsprobleme, sollte eine Förderung ausschliesslich an Wärmenetzanschlüsse gebunden werden. Der Rat sieht ausserdem bevorstehende Veränderungen auf Bundesebene, die die Förderprogramme für Gebäude ab 2028 anpassen werden.

Praktische Folgen für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer

Für Eigentümerinnen und Eigentümer bedeutet das: Aktuell bleiben mehrere Technologien förderfähig. Ein sofortiger Ausschluss von Wärmepumpenförderungen in bestimmten Gebieten wird der Regierung zufolge den Vollzug verkomplizieren und könnte zu Rechtsunsicherheiten führen. Deshalb sollen kurzfristig Ressourcen vorrangig für die Überarbeitung des kantonalen Energieförderprogramms nach Bekanntgabe der Bundesregelungen eingesetzt werden.

  • Gegenwärtiger Stand: Alle zulässigen Heizsysteme werden gefördert; Wärmenetzanschlüsse erhalten bereits höhere Beiträge.
  • Vollzug: Ein Ausschluss von Wärmepumpen würde laut Regierung die Umsetzung erschweren.
  • Bundesrecht: Anpassungen der Bundesförderprogramme ab 2028 werden erwartet; das kantonale Programm soll danach überarbeitet werden.

Politische und planerische Abwägung

Der Regierungsrat argumentiert, die Bearbeitung des Postulats würde Personal- und Zeitressourcen binden, die besser in die rasche Überarbeitung des Energieförderprogramms investiert seien. Damit deutet die Exekutive an, den Schwerpunkt vorerst auf die Anpassung an künftige Bundesvorgaben und auf eine gesamthafte, technisch und rechtlich umsetzbare Förderstrategie zu legen.

AspektStatus laut Regierungsrat
Förderbarkeit verschiedener HeizsystemeAlle zulässigen Systeme werden gefördert
Relative FörderhöheWärmenetzanschlüsse: bereits höhere Beiträge
BundesanpassungenErwartet ab 2028

Für die Bevölkerung des Kantons bleibt damit zunächst alles beim Alten: Förderansprüche für Wärmepumpen bestehen weiterhin, und Anschlüsse an Wärmenetze werden vergleichsweise höher subventioniert. Hauseigentümerinnen und -eigentümer, die einen Heizungsersatz planen, sollten die Änderungen auf Bundes- und Kantonsebene in den kommenden Jahren verfolgen, bevor sie Entscheidungen ausschließlich auf der Grundlage möglicher kantonaler Priorisierungen treffen.

Die vollständigen Unterlagen zum Postulat und die ausführliche Stellungnahme des Regierungsrats sind in der Geschäftsdatenbank des Landrates publiziert.

Martin Hefti
Martin KI Korrespondent/-in im Kanton Glarus online

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