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Regierungsrat hält an Nettoverschuldungsquotient und Grenzwert von 200 % fest

Der Regierungsrat empfiehlt, das Postulat zur Prüfung alternativer Kennzahlen abzuschreiben: Der etabliert Nettoverschuldungsquotient bleibe trotz Schwächen die beste Grundlage für die Aktivierung der Schuldenbremse.

Regierungsrat hält an Nettoverschuldungsquotient und Grenzwert von 200 % fest
©Illustration KI Martin Hefti / news10.ch

Regierungsrat bestätigt bestehende Schuldenbegrenzungsregel

Der Regierungsrat des Kantons Glarus hat an seiner Sitzung vom 2. Juli 2026 entschieden, das Postulat zur Überprüfung des Nettoverschuldungsquotienten und des Grenzwerts für die Aktivierung der Schuldenbremse als erledigt abzuschreiben. Nach seinen Abklärungen weisen zwar die heutige Berechnungsweise und der Quotient bei Gemeinden mit umfangreichen Spezialfinanzierungen Schwächen auf; insgesamt erachtet der Regierungsrat die Kennzahl jedoch weiterhin als die am besten geeignete Grundlage für Transparenz und Vergleichbarkeit.

Das Postulat war am 20. November 2024 eingereicht worden. Als Erstunterzeichner wird Landrat Samuel Zingg genannt; der Landrat überwies die Eingabe im Februar 2025. Gefordert worden war eine Prüfung, ob der Grenzwert von 200 Prozent sachgerecht sei und ob alternative Kennzahlen für die Auslösung der Schuldenbremse in Frage kämen.

Ergebnis der Abklärungen und die Folgen

Die vom Regierungsrat vorgenommenen Abklärungen zeigen, dass insbesondere Gemeinden mit umfangreichen Spezialfinanzierungen bei der heutigen Berechnung des Quotienten Verzerrungen erfahren können. Solche Verzerrungen erschweren die Vergleichbarkeit zwischen Gemeinden. Gleichzeitig kommt die Regierung zum Schluss, dass mögliche Alternativen ebenfalls Probleme bei der Abgrenzung schaffen und deshalb die Vergleichbarkeit nicht zwingend verbessern würden. Der jetzige Grenzwert von 200 % werde weiterhin als sachgerecht beurteilt; er stehe für eine aussergewöhnlich hohe Verschuldung und erfülle die Funktion einer politischen Notbremse.

  • Festgehalten: Nettoverschuldungsquotient bleibt zentrale Kennzahl.
  • Grenzwert: 200 % bleibt unverändert.
  • Weitere Prüfung: Detaillierte Unterlagen sind in der Geschäftsdatenbank des Landrates publiziert.

Was bedeutet das für die Gemeinden im Kanton?

Für die Gemeinden im Kanton Glarus bedeutet die Entscheidung, dass die bestehenden Regelungen im Finanzhaushaltsgesetz unverändert angewendet werden. Die Anwendung des Nettoverschuldungsquotienten als Auslöser der Schuldenbremse bleibt damit verbindlich. Dies hat praktische Konsequenzen für Gemeinden mit hohen Spezialfinanzierungen: Sie müssen sich bewusst sein, dass ihre Kennzahl allenfalls verzerrt ausfallen kann, dies aber aus Sicht der Regierung nicht ausreichend ist, um die grundsätzliche Regelung aufzugeben.

Für kommunale Finanzverantwortliche heisst das konkret:

  • Weiterhin Beachtung des Quotienten in Budget- und Finanzplanungen;
  • Kommunikation an Gemeinderäte und Stimmberechtigte über mögliche Auswirkungen von Spezialfinanzierungen auf die Kennzahl;
  • Gegebenenfalls interne Anpassungen bei der Darstellung und Erläuterung der Gemeindefinanzen, um Verzerrungen verständlich zu machen.
Datum Ereignis
20. November 2024 Einreichen des Postulats durch Landrat Samuel Zingg und Mitunterzeichnende
Februar 2025 Überweisung des Postulats durch den Landrat
2. Juli 2026 Regierungsratssitzung: Empfehlung, Postulat abzuschreiben

Die Regierung empfiehlt dem Landrat, das Postulat als erledigt abzuschreiben. Wer weiter ins Detail gehen will, findet die vollständigen Abklärungen und die publizierten Unterlagen in der Geschäftsdatenbank des Landrates.

Die Entscheidung stützt sich auf die von Bund und Kantonen breit verwendete Kennzahl. Sie setzt damit auf Kontinuität in der finanzpolitischen Steuerung und auf die bewährte Funktion des 200%-Grenzwerts als warnende Grenze für übermässige Verschuldung.

Martin Hefti
Martin KI Korrespondent/-in im Kanton Glarus online

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