Regierungsrat leitet Vernehmlassung ein
Der Urner Regierungsrat hat die Finanzdirektion beauftragt, eine Vernehmlassung zu zwei Teilrevisionen durchzuführen: am Gesetz zum Haushaltsgleichgewicht des Kantons Uri und an der Verordnung über den Finanzhaushalt des Kantons Uri. Die Vernehmlassung läuft bis zum 15. Oktober 2026; die Unterlagen sind auf www.ur.ch/vernehmlassungen einsehbar.
Auslöser: zwei parlamentarische Motionen
Der Regierungsrat reagiert damit auf zwei Motionen aus dem Landrat. Die Motion von Flavio Gisler (Mitte, Schattdorf) verlangt eine Anpassung der bestehenden Schuldenbremse, damit dem Kanton mehr finanzieller Handlungsspielraum zur Verfügung steht. Im Zentrum stehen dabei die Regelungen zur Defizitbeschränkung und zum Bilanzüberschuss. Die Motion von Christian Schuler (SVP, Erstfeld) fordert die Einführung von finanzpolitischen Reserven und gleichzeitig die Um- oder Abbuchung eines Teils des bestehenden Bilanzüberschusses in solche Reserven.
Was konkret geändert werden soll
Die Schuldenbremse soll grundsätzlich beibehalten werden, aber flexibler ausgestaltet werden. Neu sollen das zulässige Defizit und seine Höhe nicht mehr direkt an die Steuererträge gekoppelt sein. Stattdessen sollen der vorhandene Bilanzüberschuss und künftig verfügbare finanzpolitische Reserven massgebend sein. Mit den Reserven will der Regierungsrat ein zusätzliches Steuerungsinstrument erhalten, um Schwankungen zwischen Rechnung und Budget auszugleichen und grössere Abweichungen zu dämpfen.
- Beibehaltung der Schuldenbremse im Grundsatz
- Entkoppelung des Defizitrahmens von den Steuererträgen
- Einführung und Aufstockung von finanzpolitischen Reserven
- Teilweise Umbuchung des bestehenden Bilanzüberschusses in Reserven
Auswirkungen für Kanton und Gemeinden
Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen unmittelbar die finanzpolitische Steuerung des Kantons und indirekt die mittelfristige Budgetplanung. Eine flexiblere Schuldenbremse kann in Jahren mit Einmaleffekten oder konjunkturellen Schwankungen zusätzlichen finanziellen Spielraum schaffen. Das gilt etwa für Investitionsentscheidungen, ausserordentliche Belastungen oder für eine zeitlich begrenzte Dämpfung bei Steuerausfällen. Gleichzeitig führt die Schaffung von Reserven zu einer bewussteren Rücklagenpolitik: Überschüsse sollen nicht primär für laufende Ausgaben verwendet werden, sondern zur Stabilisierung in schlechteren Jahren dienen.
Für die Gemeinden ergeben sich mögliche Folgen in der Zusammenarbeit mit dem Kanton: Die kantonale Haushaltsführung beeinflusst mittel- bis langfristig Transferleistungen, Gemeindefinanzierung und mögliche Steueranpassungen. Konkrete Effekte hängen jedoch von den Details der Verordnungsänderungen und den anschliessenden Entscheidungen im Parlament ab.
Verfahrensablauf und Beteiligung
Die Vernehmlassung ist der nächste formale Schritt; anschliessend werden die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet. Diese dienen als Grundlage für einen konkreten Gesetzesentwurf oder die definitive Anpassung der Verordnung, die letztlich vom Landrat beraten und beschlossen werden muss. Stellungnahmen sind elektronisch an die Finanzdirektion zu richten; die Frist endet am 15. Oktober 2026.
| Motion | Vorstossende(r) | Ziel |
|---|---|---|
| Weiterentwicklung Schuldenbremse | Flavio Gisler (Mitte) | Mehr finanzieller Handlungsspielraum, Anpassung Defizitregeln |
| Einführung finanzpolitischer Reserven | Christian Schuler (SVP) | Schaffung von Reserven, Umbuchung Bilanzüberschuss |
Worauf die Bevölkerung achten sollte
Für die Steuerzahlenden und die politischen Akteure im Kanton Uri sind folgende Punkte zentral:
- Die konkrete Ausgestaltung der Reservebildung entscheidet, wie stark Überschüsse gebunden werden.
- Eine flexiblere Schuldenbremse kann kurzfristig mehr Handlungsspielraum bringen, birgt jedoch das Risiko, dass dauerhafte strukturelle Defizite weniger restriktiv behandelt werden.
- Die Vernehmlassung bietet Gemeinden, Verbänden und Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, Einfluss zu nehmen.
Die detaillierten Vernehmlassungsunterlagen stehen auf der Webseite des Kantons zur Verfügung. Danach wird sich zeigen, in welchem Umfang das Parlament die vorgeschlagenen Anpassungen übernehmen wird.