Romanshorn weitet Angebot zur Bekämpfung invasiver Pflanzen aus
Die Stadt Romanshorn stellt ihren Bewohnerinnen und Bewohnern erneut kostenlose Neophytensäcke zur Verfügung. Ziel dieses Angebots ist es, invasive Pflanzenarten fachgerecht zu entsorgen und so deren weitere Ausbreitung sowie negative Folgen für die einheimische Flora zu reduzieren. Die gefüllten Säcke werden im Werkhof angenommen und anschliessend fachgerecht verbrannt.
Neophyten – also nicht einheimische, sich invasiv ausbreitende Pflanzen – können einheimische Arten verdrängen und dadurch die lokale Biodiversität gefährden. Das Angebot der Stadt richtet sich an Haushalte und Gärtnerinnen und Gärtner, die beim Rückschnitt oder bei Rodungsarbeiten auf solche Arten stossen.
So erhalten Sie die Neophytensäcke
- Bezugsorte: Am Schalter der Stadtverwaltung, bei der Bauverwaltung sowie im Werkhof von Romanshorn.
- Annahme: Gefüllte Säcke werden im Werkhof angenommen.
- Entsorgung: Die gefüllten Säcke werden fachgerecht entsorgt und verbrannt.
Wichtig ist, welche Pflanzenteile in die Neophytensäcke gehören: Alle Teile, aus denen neue Pflanzen entstehen können – insbesondere Samen, Wurzeln, Früchte oder andere fortpflanzungsfähige Teile. Bei manchen Arten genügt dies, um eine neue Population zu begründen; deshalb ist die korrekte Trennung und Entsorgung entscheidend.
| Beispielart | Welche Teile in den Sack? | Übriges Pflanzenmaterial |
|---|---|---|
| Sommerflieder | Verblühte Blüten, Samenstände | Übriges Material kann über die Grünabfuhr entsorgt werden |
| Kirschlorbeer | Wurzelstücke, Früchte | Übriges Material über Grünabfuhr |
| Einjähriges Berufkraut / Schmalblättriges Greiskraut | Gesamte Pflanze (Samen, Wurzeln) | - |
Bei krautigen Neophyten wie dem Einjährigen Berufkraut oder dem Schmalblättrigen Greiskraut sind insbesondere Samen und Wurzeln fortpflanzungsfähig; deshalb empfiehlt die Stadt praktisch, die ganze Pflanze in den Neophytensack zu geben.
Das Angebot ist für Romanshornerinnen und Romanshorner eine einfache Möglichkeit, aktiv zum Schutz der lokalen Natur beizutragen. Wer unsicher ist, ob eine Pflanze als Neophyt gilt oder wie sie korrekt entfernt werden muss, kann sich bei der Stadtverwaltung über die Bezugspunkte informieren.