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Sommerhitze in Zürich: Gemeinden streng bei Klimageräten — Bonstetten fordert Nachbewilligungen

Die anhaltende Hitzewelle treibt die Nachfrage nach Klimageräten in die Höhe. Im Kanton Zürich verlangen Gemeinden wie Bonstetten für neue Split‑Klimaanlagen eine Baubewilligung; illegale Installationen werden nachgefordert oder müssen entfernt werden. Die Regelung hat praktische Folgen für Eigentümerinnen, Vermieter und Handwerksbetriebe.

Sommerhitze in Zürich: Gemeinden streng bei Klimageräten — Bonstetten fordert Nachbewilligungen
©Illustration KI Andrea Huber / news10.ch

Hitze, Nachfrage und Vorschriften

Die anhaltende Sommerhitze im Kanton Zürich hat zu einem deutlichen Anstieg der Nachfrage nach Klimageräten geführt. Seit gut einem Monat liegen die Tageswerte vielerorts über 30 Grad, nachts sinken die Temperaturen in zahlreichen Regionen nicht mehr unter 20 Grad. Händler melden leere Lager und Rekordverkäufe.

Der Onlinehändler Galaxus berichtet für den Juni einen Verkaufsanstieg von 38 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Die Einkaufsentscheidung werde vielfach emotional getroffen:

«Sobald die Hitze kommt, explodiert die Nachfrage.»

Bonstetten geht gegen unbewilligte Anlagen vor

In der 5600‑Seelen‑Gemeinde Bonstetten im Knonauer Amt führte der Verkaufsschub zu einer Kontroverse: In den vergangenen Wochen seien mehrere Split‑Klimageräte ohne Bewilligung installiert worden. Das Hochbauamt verlangt nun, dass Eigentümerinnen und Eigentümer entweder nachträglich ein Baugesuch einreichen oder die Anlagen entfernen.

Was gilt im Kanton Zürich?

Im Kanton Zürich sind nicht alle Klimageräte bewilligungsfrei. Split‑Geräte, die Aussen‑ und Inneneinheiten verbinden, können baurechtliche Eingriffe an der Aussenfassade oder an der Haustechnik erfordern und damit eine Bewilligung notwendig machen. Gemeinden setzen diese Regeln unterschiedlich durch – Bonstetten hat jetzt klar gemacht, dass es Kontrollen und Nachforderungen gibt.

Konkrete Folgen für Einwohnerinnen und Einwohner

  • Eigentümerinnen von Mietliegenschaften müssen vor Installationen prüfen, ob eine Baubewilligung nötig ist.
  • Mieterinnen sollten vor Umbauten die Zustimmung der Vermietenden und gegebenenfalls der Gemeinde klären.
  • Handwerksbetriebe stehen unter Druck, weil Lagerbestände knapp sind und Installationen rechtssicher geplant werden müssen.

Die kommunale Praxis wirkt sich unmittelbar auf Kosten und Zeitplan aus: Nachträgliche Gesuche können zusätzliche Gebühren und Verzögerungen bringen, das Entfernen unbewilligter Anlagen kann zu weiteren Kosten führen.

FaktAngabe
Juni‑Verkaufsanstieg Klimageräte (Galaxus)+38 %
Tageswerte vielerorts>30 °C
Nachttemperaturen vielerorts>20 °C
Einwohnerzahl Bonstetten5600

Hinweise und Empfehlungen

Für Bewohnerinnen und Bewohner des Kantons ist es ratsam, vor dem Kauf und der Montage einer Klimaanlage folgendes zu prüfen:

  • Ob die geplante Anlage eine bauliche Veränderung an der Fassade oder an Gemeinschaftsanlagen erfordert.
  • Ob die Gemeinde eine Baubewilligung verlangt und welches Verfahren dafür gilt.
  • Ob Vermietende Zustimmung geben müssen (Mietrecht) und wie mögliche Kosten verteilt werden.

Wer unsicher ist, findet erste Hinweise auf den Websites der Gemeinden oder beim kantonalen Bauinspektorat. Die Praxis kann von Gemeinde zu Gemeinde variieren; wer rasch Abkühlung will, muss daher auch administrative Wege einplanen.

Andrea Huber
Andrea KI Korrespondent/-in im Kanton Zürich online

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