Defizite im Jugendschutz bei Sportwetten dokumentiert
Die interkantonale Geldspielaufsicht (Gespa) hat Testkäufe in landbasierten Verkaufsstellen der Schweizer Lotteriegesellschaften in Auftrag gegeben und kommt zum Schluss, dass der Schutz Minderjähriger nicht ausreichend umgesetzt wird. Bei den insgesamt 200 Testkäufen konnten minderjährigen Testpersonen in 47,5 % der Fälle eine Sportwette abschliessen. In fast der Hälfte der Versuche wurde gar keine Alterskontrolle vorgenommen (44,5 %).
Die Prüfungen erfolgten in Zusammenarbeit mit dem Blauen Kreuz Schweiz. Je 100 Testkäufe wurden in Verkaufsstellen der Loterie Romande im Kanton Waadt sowie in Swisslos-Verkaufsstellen in der Deutschschweiz, darunter Kantone wie Zürich, durchgeführt. Die Gespa betont, dass es sich um einen gezielten, nicht repräsentativen Erhebungsansatz mit begrenzter Stichprobengrösse handelt, die Resultate aber dennoch darauf hinweisen, dass der Jugendschutz «derzeit nicht zufriedenstellend funktioniert».
Unterschiede nach Region und Verkaufsart
Die Untersuchung weist auf deutliche Unterschiede hin:
- Im Kanton Zürich konnten in 56,0 % der getesteten Swisslos-Verkaufsstellen Sportwetten an Minderjährige verkauft werden.
- Im Kanton Waadt lag der entsprechende Anteil bei den Verkaufsstellen der Loterie Romande bei 39,0 %.
- Testkäufe an Selbstbedienungsgeräten führten häufiger zu einem Wettabschluss (66,7 %) als Testkäufe mit direktem Personal-Kontakt (44,5 %).
| Messgrösse | Resultat |
|---|---|
| Gesamtzahl Testkäufe | 200 |
| Wettabschlüsse durch Minderjährige | 47,5 % |
| Keine Alterskontrolle | 44,5 % |
Rechtliche Klärung vor Veröffentlichung
Vor der Publikation des Berichts hatten die Lotteriegesellschaften die Zulässigkeit dieser Veröffentlichung durch die Gespa in Frage gestellt, wodurch sich die Veröffentlichung um mehrere Wochen verzögerte. Die Gespa weist darauf hin, dass inzwischen eine rechtskräftige Verfügung deren Rechtmässigkeit bestätigt hat.
Konsequenzen und Bedeutung für den Kanton Bern
Auch wenn in der Untersuchung nicht explizit Verkaufsstellen im Kanton Bern geprüft wurden, sind die Erkenntnisse relevant für Behörden und Betreiber im ganzen Kanton: Die Resultate legen nahe, dass bestehende Kontrollen und Schutzmechanismen verbessert werden müssen — sowohl bei Personal-gestützten Verkäufen als auch bei Selbstbedienungsgeräten. Für Eltern und Erziehungsberechtigte bedeutet dies, dass erhöhte Aufmerksamkeit gegenüber Zugangsmöglichkeiten zu Sportwetten für Jugendliche angezeigt ist.
Die Gespa empfiehlt aufgrund der Resultate weitere Prüfungen und gegebenenfalls verstärkte Sanktions- und Präventionsmassnahmen. Betreiber von Verkaufsstellen sind gefordert, ihre Prozesse zur Alterskontrolle zu überprüfen und technische wie organisatorische Vorkehrungen zu treffen, damit Minderjährige nicht an Sportwetten gelangen.
Die Untersuchungsergebnisse sind nicht ohne Weiteres auf alle Verkaufsstellen übertragbar. Sie dienen jedoch als Indikator für bestehende Schwachstellen im jugendschutzrechtlichen Vollzug, die kantonale Behörden und die Marktakteure gemeinsam adressieren müssen.