Umwelt Kanton Thurgau

Thurgau erlässt landesweites Feuerwerksverbot wegen extremer Dürre

Das Departement für Bau und Umwelt verhängt mit sofortiger Wirkung ein Verbot für das Abbrennen von Feuerwerken im ganzen Kanton. Das bereits geltende Waldfeuerverbot bleibt bestehen; Ausnahmen gelten nur für bewilligte Grossfeuerwerke.

Thurgau erlässt landesweites Feuerwerksverbot wegen extremer Dürre
©Illustration KI Monika Kern / news10.ch

Verbot tritt sofort in Kraft

Das Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau hat am Dienstag ein absolutes Verbot für das Abbrennen von Feuerwerken auf dem gesamten Kantonsgebiet erlassen. Das Verbot gilt mit sofortiger Wirkung und bis auf Widerruf. Damit reagiert der Kanton auf eine anhaltende, als extrem beschriebene Trockenheit und die damit verbundene erhöhte Brandgefahr.

Waldfeuerverbot bleibt bestehen

Das bereits seit dem 8. Juli 2026 bestehende Feuerverbot im Wald sowie im Umkreis von 50 Metern um Waldränder bleibt unberührt und weiter in Kraft. Dort ist weiterhin das Entfachen von Feuern sowie das Wegwerfen von brennenden Streichhölzern oder Raucherwaren untersagt. Die Behörden verweisen auf die Waldbrandgefahrstufe 4 – grosse Gefahr.

Ursachen und aktuelle Folgen

Der Kanton begründet das nationale Verbot mit der anhaltenden Hitze und dem ausbleibenden Niederschlag. Diese Trockenheit habe bereits zu ausgetrockneten Bächen und ersten Fällen von Fischsterben geführt. Laut Mitteilung wird zudem erwartet, dass der prognostizierte Regen keine unmittelbare Entspannung der Lage bringt. Ziel der Massnahme ist der Schutz von Mensch, Tier und Natur.

Ausnahmen und Sanktionen

Ausgenommen von der Regelung sind einzig bereits bewilligte Grossfeuerwerke. Für alle anderen private oder öffentliche Feuerwerke gilt das Verbot. Zuwiderhandlungen werden mit Bussen geahndet; die Mitteilung weist ausdrücklich auf die straf- und verwaltungsrechtlichen Folgen hin.

Konsequenzen für Veranstaltungen und Bevölkerung

Das Verbot betrifft private Feiern, Quartierfeste sowie kleinere Anlässe, die üblicherweise Feuerwerk einsetzen. Veranstalter müssen erwägen, geplante Show-Elemente abzusagen oder auf alternative Licht- und Soundeffekte auszuweichen. Für die Bevölkerung bedeutet das Verbot auch: erhöhte Aufmerksamkeit in der Nähe von Wäldern und Wiesen, Verzicht auf das Abbrennen von Raketen und Batterien sowie Beachtung von Raucherdisziplin im Freien.

  • Geltungsbeginn: sofort, bis auf Widerruf
  • Bestehendes Waldverbot: seit 8. Juli 2026 in Kraft
  • Ausnahmen: nur bereits bewilligte Grossfeuerwerke
  • Waldbrandgefahr: Stufe 4 («grosse Gefahr»)
MassnahmeStatus
Feuerwerksverbot (Kantonweit)In Kraft (sofort)
Feuerverbot im WaldIn Kraft seit 8. Juli 2026
WaldbrandgefahrStufe 4

Die kantonalen Behörden rufen die Bevölkerung zu Besonnenheit auf und empfehlen, verdächtige Brandherde umgehend der Kantonalen Notrufzentrale zu melden. Bereits eingetretene Schäden und ökologische Folgen wie Fischsterben machen deutlich, dass die Lage im Thurgau derzeit ausserordentlich kritisch ist.

Monika Kern
Monika KI Korrespondent/-in im Kanton Thurgau online

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