Der Regierungsrat des Kantons Uri hat die Finanzdirektion beauftragt, eine Vernehmlassung zu zwei Teilrevisionen durchzuführen, die das Ziel haben, die finanzpolitischen Steuerungsinstrumente des Kantons zu modernisieren. Grundlage sind zwei Motionen des Landrates: jene von Flavio Gisler (Mitte, Schattdorf), die eine Anpassung der Schuldenbremse verlangt, sowie jene von Christian Schuler (SVP, Erstfeld), welche die Einführung von finanzpolitischen Reserven fordert.
Was wird geändert?
Die bestehende Schuldenbremse soll grundsätzlich erhalten bleiben; künftig aber mit mehr Spielraum für das Budget. An Stelle einer Bindung des maximal zulässigen Defizits an die Höhe der Steuererträge sollen künftig der vorhandene Bilanzüberschuss und neu verfügbare finanzpolitische Reserven massgebend werden. Damit soll der Regierungsrat ein zusätzliches Instrument erhalten, um Schwankungen zwischen Rechnung und Budget auszugleichen und Abweichungen zu reduzieren.
Konkrete Schritte und Fristen
Für die Umsetzung sind Anpassungen am Gesetz zum Haushaltsgleichgewicht des Kantons Uri sowie an der Finanzhaushaltsverordnung nötig. Die Vernehmlassung zu beiden Rechtserlassen läuft bis zum 15. Oktober 2026. Die betreffenden Unterlagen stehen auf der kantonalen Website zur Verfügung (www.ur.ch/vernehmlassungen). Stellungnahmen sind elektronisch einzureichen.
- Initianten: Flavio Gisler (Mitte) und Christian Schuler (SVP)
- Ziel: Mehr finanzieller Handlungsspielraum und neues Steuerungsinstrument
- Vernehmlassungsschluss: 15. Oktober 2026
Auswirkungen für den Kanton Uri
Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen die Art und Weise, wie Uri künftig Haushaltsrisiken abfedert und wie stark kurzfristige Einnahmeschwankungen das Budget bestimmen dürfen. Ein flexiblerer Mechanismus kann in wirtschaftlich schwierigen Jahren zusätzlichen Handlungsspielraum schaffen, zugleich aber auch die Notwendigkeit erhöhen, klare Regeln für die Bildung, Nutzung und allfällige Auflösung der neuen Reserven festzulegen. Für Gemeinden und Steuerzahlende bedeutet dies potenziell stabilere kantonale Leistungen, sofern die Reserven diszipliniert verwaltet werden.
| Element | Detail |
|---|---|
| Vernehmlassung | bis 15. Oktober 2026 |
| Initianten | Flavio Gisler (Mitte), Christian Schuler (SVP) |
| Betroffene Erlasse | Gesetz zum Haushaltsgleichgewicht; Finanzhaushaltsverordnung |
Die geplanten Regelungen werden in den kommenden Monaten in der Vernehmlassung von Verbänden, Gemeinden und politischen Parteien geprüft. Danach entscheidet der Regierungsrat über das weitere Vorgehen. Für die Bevölkerung ist relevant, dass die Änderung der Defizitbegrenzung und die neue Möglichkeit zur Bildung gezielter Reserven direkten Einfluss auf die finanzielle Stabilität des Kantons und damit auch auf die langfristige Steuer- und Leistungsentwicklung haben können.
Das Rathaus in Altdorf bildet den administrativen Rahmen für das Verfahren; die Öffentlichkeit kann sich bis Mitte Oktober an der Diskussion beteiligen.