Die Finanzdirektion des Kantons Uri hat an der alljährlichen Gemeindetagung vom 2. Juli 2026 positive Ergebnisse der Kantonsrechnung und geplante Steueranpassungen vorgestellt. Die präsentierten Zahlen zeigen, dass sich die Finanzlage des Kantons gegenüber früheren Jahren spürbar entspannt hat. Für die Gemeinden bedeuten die Entwicklungen stabile Aussichten und konkrete Entlastungen.
Verbesserte Kantonsrechnung 2025 und Wirkung der Massnahmen
Die Kantonsrechnung 2025 weist einen Überschuss von 13,6 Millionen Franken aus. Als Hauptgründe nannte die Finanzdirektion die Ausschüttung der Schweizerischen Nationalbank sowie steigende Erträge aus kantonalen Steuern. Zudem habe das im Jahr 2024 eingeleitete Massnahmenpaket erste positive Effekte gezeigt: Es habe das Kostenwachstum gebremst und so zu einem nachhaltigeren Haushalt beigetragen.
Situation bei den Gemeinden
Die Mehrheit der Urner Gemeinden schloss die Rechnung 2025 gut bis sehr gut ab. Insgesamt verzeichneten die Gemeinden einen kumulierten Ertragsüberschuss von 13,4 Millionen Franken. 15 Gemeinden wiesen ein positives Ergebnis aus, vier Gemeinden schlossen mit einem Defizit. Auch die Verschuldungssituation ist insgesamt günstig: Kumuliert verfügen die Gemeinden über ein Nettovermögen von 21,7 Millionen Franken.
Geplante Änderungen bei der Quellensteuer
Der Volkswirtschaftsdirektor informierte über Anpassungen bei der Quellensteuer, die besonders für Kurzaufenthalter im Tourismus und Baugewerbe relevant sind. Betroffen sind namentlich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Tourismusresort Andermatt sowie Beschäftigte beim Bau der zweiten Gotthardröhre. Ziel der Änderungen ist es, die Quellensteuereinnahmen künftig jener Gemeinde zuzuordnen, in der die Arbeitnehmenden tatsächlich wohnen, und damit einen Abfluss von Einnahmen aus Uri zu verhindern.
"Die Quellensteuereinnahmen sollen dadurch künftig jener Gemeinde zufliessen, in der die betroffenen Arbeitnehmenden tatsächlich wohnen."
Gemäss Mitteilung der Finanzdirektion sind verschiedene Massnahmen vorsorglich geplant; sie sollen per 2027 umgesetzt werden. Konkrete Details zu Umsetzungsmechanismen und Übergangsregelungen wurden an der Tagung zwar diskutiert, bedürfen jedoch noch der abschliessenden Ausarbeitung und Koordination mit den betroffenen Gemeinden und Arbeitgebern.
- Wer ist betroffen: Kurzaufenthalter im Tourismus (Andermatt) und Baustellenpersonal der zweiten Gotthardröhre.
- Angestrebtes Inkrafttreten: 2027.
- Wirkung: Quellensteuereinnahmen sollen lokal verbleiben, statt aus Uri abzufliessen.
Konsequenzen für Gemeinden und Einwohner
Für die Gemeinden bedeutet die positive Rechnungsentwicklung Spielraum: Sie können laufende Leistungen sichern, notwendige Investitionen planen und ihre Eigenfinanzierung verbessern. Sollte die Quellensteueränderung wie geplant greifen, profitieren insbesondere Gemeinden mit vielen Wohnsitzen von Pendlern und Saisonarbeitern, weil Steuereinnahmen stärker ihrer tatsächlichen Wohnbevölkerung zugeordnet würden.
Offen bleibt, wie die Umsetzung im Detail ausgestaltet wird — etwa welche Melde- und Kontrollmechanismen nötig sind, wie Arbeitgeber die Wohnsitzbestätigung überprüfen und wie Übergangsfälle gehandhabt werden. Diese Fragen werden in den kommenden Monaten zwischen Kanton, Gemeinden und betroffenen Branchen weiter zu klären sein.
| Jahr | Kenngrösse | Betrag (Fr.) |
|---|---|---|
| 2025 | Kantonsüberschuss | 13,6 Mio. |
| 2025 | Gemeinden kumulierter Überschuss | 13,4 Mio. |
| 2025 | Gemeinden kumuliertes Nettovermögen | 21,7 Mio. |
Die angekündigten Massnahmen zur Quellensteuer richten sich an konkrete lokale Probleme: Sie versuchen, die fiskalische Belastung uri-naher Gemeinden zu verhindern und gleichzeitig die Steuerbasis gerechter zu verteilen. Für Einwohnerinnen und Einwohner sowie Arbeitgeber im Kanton Uri bleibt zu erwarten, dass in den kommenden Monaten Detailregelungen vorgestellt werden, die sowohl administrative Anpassungen als auch Informationspflichten mit sich bringen werden.