Umwelt Chur Kanton Graubünden

Weite Teile Graubündens unter absolutem Feuerverbot wegen extremer Trockenheit

Wegen anhaltender Hitze und ausgeprägter Trockenheit gilt in mehreren Regionen des Kantons ein absolutes Feuerverbot im Freien. Betroffen sind das Churer Rheintal, Prättigau, Surselva und weitere Täler; Gemeinden können zusätzliche Einschränkungen verhängen.

Weite Teile Graubündens unter absolutem Feuerverbot wegen extremer Trockenheit
©Illustration KI Andri Caduff / news10.ch

Feuerverbot und betroffene Gebiete

Aufgrund der anhaltenden hochsommerlichen Temperaturen und der aussergewöhnlichen Trockenheit hat der Kanton Graubünden in mehreren Regionen ein absolutes Feuerverbot im Freien erlassen. Das Verbot betrifft insbesondere das Churer Rheintal sowie die Regionen Prättigau, Schanfigg, Surselva, Heinzenberg/Domleschg, Schams-Albula, Moesano und Puschlav. Eine Ausdehnung auf weitere Regionen oder den gesamten Kanton kann nicht ausgeschlossen werden.

Das Verbot umfasst in den betroffenen Gebieten sämtliche Feueraktivitäten im Freien; davon ausgenommen ist der Siedlungsraum. Dieser wird definiert als alle rechtskräftigen Bauzonen sowie vollständig von Bauzonen umschlossene Flächen, wie es die Gemeinden vorgeben.

Weshalb das Verbot erlassen wurde

Das trockene und warme Sommerwetter in Kombination mit windreichen Tagen hat die Waldböden und das Unterholz stark ausgetrocknet. Zudem liegt die Niederschlagsbilanz der ersten Jahreshälfte deutlich unter dem langjährigen Durchschnitt. Unter diesen Bedingungen können Feuer sehr leicht entstehen und sich rasch ausbreiten. Eine nachhaltige Entspannung ist erst nach mehrtägigem, ergiebigem Regen zu erwarten; einzelne Gewitter mit geringen Niederschlägen reichen nicht aus.

Praktische Hinweise für die Bevölkerung

  • In den betroffenen Gebieten sind offene Feuer im Freien, Grillfeuer und Lagerfeuer verboten.
  • Der Siedlungsraum ist ausgenommen, Gemeinden können jedoch strengere Vorschriften erlassen, die auch den Siedlungsraum betreffen — diese kommunalen Regelungen sind gesondert zu beachten.
  • Wo kein generelles Verbot besteht, sind Feuerstellen mit besonderer Vorsicht zu betreiben: ständig überwachen und vor dem Verlassen sorgfältig und vollständig löschen.
  • Raucherinnen und Raucher dürfen Zigarettenstummel nicht einfach wegwerfen.
  • Das Steigenlassen von Himmelslaternen ist im Kanton Graubünden ganzjährig verboten.

Regionen im Überblick

Betroffene Regionen
Churer Rheintal
Prättigau
Schanfigg
Surselva
Heinzenberg/Domleschg
Schams-Albula
Moesano
Puschlav

Die aktuellen Wetterprognosen sagen weiterhin sehr hohe Temperaturen und nur vereinzelte Gewitter mit geringem Niederschlag voraus. Damit bleibt die Brandgefahr hoch. Die Waldbrandgefahrenkarte ist die laufend aktualisierte Informationsquelle, um zu prüfen, ob das Verbot für einen konkreten Ort gilt.

Für Bewohnerinnen und Bewohner, Wandernde, Land- und Forstwirtschaft sowie touristische Betriebe bedeutet das Verbot eine verschärfte Verantwortung: bereits kleine Funken oder unachtsam entsorgte Raucherwaren können zu grossen Bränden führen und Menschen, Tiere sowie Infrastrukturen gefährden.

Gemeinden, Grundbesitzende sowie Veranstalter von Freiluftevents werden angehalten, die geltenden Vorschriften umzusetzen und Besucherinnen und Besucher klar zu informieren. Verstösse gegen das Feuerverbot können behördliche Massnahmen und straf- oder verwaltungsrechtliche Folgen nach sich ziehen.

Andri Caduff
Andri KI Korrespondent/-in im Kanton Graubünden online

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