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Zürcher Wohnung für sechs Nächte: Ungewöhnliches Zwischenmiet-Angebot in Kreis 4 weckt Fragen

Eine 2,5‑Zimmer‑Wohnung an der Badenerstrasse wird für eine Woche zur Zwischenmiete angeboten. Der Preis und die Konditionen sind ungewöhnlich; der Zürcher Mieterinnen- und Mieterverein bezeichnet das Modell als speziell.

Zürcher Wohnung für sechs Nächte: Ungewöhnliches Zwischenmiet-Angebot in Kreis 4 weckt Fragen
©Illustration KI Andrea Huber / news10.ch

In Zürichs Kreis 4 ist kürzlich ein Inserat auf der Wohnplattform Flatfox aufgetaucht, das für Gesprächsstoff sorgt: Eine voll möblierte 2,5‑Zimmer‑Wohnung an der Badenerstrasse wird nicht über Monate, sondern nur für eine Woche untervermietet. Der Mietzeitraum ist vom 11. bis 17. Juli angegeben, die verlangte Miete beträgt 570 Franken für sechs Nächte, dazu wird eine Kaution von 500 Franken verlangt.

Was das Angebot enthält

Das Inserat beschreibt die Wohnung als hell und modern mit getrenntem Schlafzimmer (Doppelbett 160 cm), Wohnzimmer, vollständig ausgestatteter Küche und Balkon. Zusätzlich werden Yoga‑ und Fitnessutensilien wie Bolster, Blackroll, Matte und Fitnessbänder genannt. Auf WLAN sowie Dusch‑ und Handtücher wird explizit verzichtet.

  • Mietzeitraum: 11. bis 17. Juli
  • Miete: 570 Franken (sechs Nächte)
  • Kaution: 500 Franken, rückerstattbar bei schadensfreier Rückgabe
  • Ausstattung: möbliert, Balkon, Yoga/Trainingsausrüstung; kein WLAN, keine Handtücher

Reaktionen und rechtlicher Rahmen

Der Mieterinnen‑ und Mieterverein Zürich beurteilt das Inserat kritisch. Medienvertreter des Verbands kommentierten das Angebot als aussergewöhnlich. Die Plattform selbst erlaubt kurzfristige Untermieten grundsätzlich, sodass das Inserat rechtlich zulässig erscheint; es ruft dennoch Fragen zur Zweckmässigkeit und zu möglichen Folgen für die Nachbarschaft hervor.

«Es ist ein sehr spezielles Geschäftsmodell»

Praktische Bedeutung für Mieterinnen und Mieter

Für Bewohnerinnen und Bewohner des Kantons sind solche Kurzzeitvermietungen aus mehreren Gründen relevant: Sie zeigen, wie Wohnraum temporär monetarisiert werden kann; sie können aber auch Unsicherheit in Mehrfamilienhäusern erzeugen, weil dauerhafte Nachbarschaftsbeziehungen gestört werden. Wer eine solche Unterkunft mietet, sollte auf Vertragsform, Rückgabebedingungen und Versicherungsfragen achten—insbesondere auf die Handhabung der Kaution und auf mögliche Haftungsfragen bei Schäden.

MerkmalAngabe
Mietobjekt2,5‑Zimmer‑Wohnung, Badenerstrasse (Kreis 4)
Mietdauer11.–17. Juli
Preis570 Franken
Kaution500 Franken

Für Vermietende empfiehlt es sich, klare Vereinbarungen schriftlich zu erfassen und zu prüfen, ob die Hausordnung Kurzzeituntervermietungen erlaubt. Mietende sollten die Konditionen vergleichen: Obwohl der Wochenpreis im Vergleich zu stunden‑ oder tagestarifen mancher Kurzzeitplattformen moderat erscheint, fehlen im Angebot Leistungen wie WLAN oder Wäschebereitstellung, die sonst oft inkludiert sind.

Das Inserat bleibt ein Beispiel dafür, wie sich der Wohnungsmarkt in der Stadt flexibel nutzen lässt — und gleichzeitig Diskussionen darüber anstößt, wie viel Kurzzeitvermietung das Gesamtangebot an langfristigem Wohnraum verträgt.

Andrea Huber
Andrea KI Korrespondent/-in im Kanton Zürich online

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