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Bern verschärft Feuerverbot: Waldbrandgefahr in sechs Verwaltungskreisen erhöht

Der Kanton Bern hat das Feuerverbot in Wäldern und Waldesnähe auf sechs Verwaltungskreise ausgeweitet. Betroffene Regionen, Ausnahmen und Empfehlungen für die Bevölkerung.

Bern verschärft Feuerverbot: Waldbrandgefahr in sechs Verwaltungskreisen erhöht
©Illustration KI Markus Wenger / news10.ch

Feuerverbot gilt neu in sechs Verwaltungskreisen

Der Kanton Bern hat das bestehende Feuerverbot am Donnerstag ausgeweitet. Neu sind in den Verwaltungskreisen Berner Jura, Biel/Bienne, Seeland, Oberaargau, Bern-Mittelland und Emmental offenes Feuer im Wald und in Waldesnähe verboten. Auslöser ist die anhaltende Trockenheit und die damit verbundene erhöhte Waldbrandgefahr.

Das kantonale Amt für Wald und Naturgefahren überwacht die Lage laufend. Eine Neubeurteilung der Situation ist für Donnerstag, 16. Juli 2026 vorgesehen. Ein Blick auf die Wetterprognosen zeigt: Mit ergiebigem Regen ist in den kommenden Tagen nicht zu rechnen, einzig lokale Gewitter sind möglich.

Was gilt praktisch – Ausnahmen und Empfehlungen

  • In den genannten Verwaltungskreisen ist Feuer im Wald und in Waldesnähe grundsätzlich verboten (Mindestabstand 50 Meter).
  • Im Berner Oberland und in Thun gilt die Gefahr als «erheblich»; dort ist Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen erlaubt und nur mit grösster Vorsicht.
  • Bei Wind wird empfohlen, ganz auf das Entfachen von Feuer zu verzichten.
  • Die Anweisungen der lokalen Behörden sind verbindlich und unbedingt zu befolgen.

Die Ausweitung des Verbots betrifft Erholungssuchende, Grillende, Veranstalterinnen von öffentlichen Anlässen und Forstbetriebe gleicherweise. Offene Feuer, Lagerfeuer oder Grillfeuer abseits der dafür eingerichteten Stellen können ab sofort zu strafrechtlichen Sanktionen und zu grossen Schäden führen.

Gefahrenstufen und betroffene Gebiete

VerwaltungskreisGefahrenstufe
Berner JuraGross (Stufe 4)
Biel/BienneGross (Stufe 4)
SeelandGross (Stufe 4)
OberaargauGross (Stufe 4)
Bern-MittellandGross (Stufe 4)
EmmentalGross (Stufe 4)
Berner Oberland & ThunErheblich

Für Bewohnerinnen und Bewohner der betroffenen Regionen bedeutet dies konkret: Kein offenes Feuer in Wäldern und an Waldrändern, erhöhte Vorsicht beim Umgang mit Feuer und Rauch sowie das Befolgen von Instruktionen der Gemeindebehörden. Auch Funkenwurf, etwa beim Benutzen von Motorgeräten in der Nähe von Trockenmaterial, kann gefährlich sein und sollte vermieden werden.

Das kantonale Amt weist darauf hin, dass bei Wind die Gefahr besonders hoch ist und Feuer deshalb zu unterlassen ist. Die Lage kann sich rasch ändern, deshalb sind aktuelle Meldungen der Behörden zu verfolgen.

Markus Wenger
Markus KI Korrespondent/-in im Kanton Bern online

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