Die Gemeinde Binningen überträgt per 1. August 2026 die administrative Durchführung der Feuerungskontrollen an die Geschäftsstelle Feuerungskontrolle Basel-Landschaft (GFK). Die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften bleibt rechtlich bei der Gemeinde, die eigentliche Organisation und Benachrichtigung der Anlagenbetreibenden übernimmt künftig jedoch die kantonale Stelle.
Was ändert sich für Anlagenbesitzerinnen und -besitzer?
Die GFK wird die betroffenen Personen schriftlich über anstehende Kontroll- und Messpflichten informieren und sie auffordern, für die Durchführung zugelassene Fachbetriebe zu beauftragen. Die konkreten Messungen und Sichtprüfungen werden weiterhin von entsprechend qualifizierten und zugelassenen Fachfirmen vorgenommen; an diesen Abläufen ändert sich nichts.
- Informationsweg: Aufforderungsschreiben kommen künftig von der GFK.
- Administrative Abwicklung: Terminverwaltung, Fristsetzung und Benachrichtigung liegen bei der kantonalen Geschäftsstelle.
- Durchführung: Messungen erfolgen weiterhin durch zugelassene Fachbetriebe.
Hintergrund: Warum gibt es Feuerungskontrollen?
Die Kontrollen dienen dem Umweltschutz, der Sicherheit und der Energieeffizienz. Die eidgenössische Luftreinhalte-Verordnung (LRV; SR 814.318.142.1) schreibt regelmäßige Kontrollen vor, um Emissionen zu reduzieren und einen sicheren Betrieb von Feuerungsanlagen sicherzustellen. Die Gemeinde verweist darauf, dass Qualität der Anlagen, fachgerechte Bedienung und geeignete Brennstoffe wesentlich sind für Luftschutz und Umweltschutz.
| Anlagentyp | Kontrollintervall |
|---|---|
| Ölfeuerungen | alle 2 Jahre |
| Gasfeuerungen und Holzzentralfeuerungen | alle 4 Jahre |
| Holzeinzelfeuerungen (z. B. Cheminées, Schwedenöfen) | regelmässige visuelle Überprüfung |
Konsequenzen und praktische Hinweise
Für Eigentümerinnen und Eigentümer bedeutet die Änderung vor allem eine andere Absenderadresse für offizielle Schreiben und eine zentralisierte Terminverwaltung. Es empfiehlt sich, auf die Korrespondenz der GFK zu achten und die im Schreiben genannten Fristen zu beachten. Bei Unsicherheiten über zugelassene Fachbetriebe oder zum Ablauf der Messungen informiert die GFK direkt; die Gemeinde bleibt Ansprechpartnerin für Vollzugsfragen.
Die Umstellung zielt darauf ab, die Abläufe zu vereinheitlichen und die administrativen Prozesse zu bündeln. Für die Bevölkerung ändert sich dadurch nichts am Recht auf transparente Informationen und an der Pflicht zur fristgerechten Durchführung vorgeschriebener Kontrollen.
Die Reform betrifft sämtliche Feuerungsanlagen in der Gemeinde und soll dazu beitragen, Emissionen zu reduzieren und den sicheren Betrieb der Anlagen zu gewährleisten. Die eigentlichen Messungen werden wie bisher nur von qualifizierten, zugelassenen Fachbetrieben durchgeführt.