Feuerverbot gilt neu in sechs Verwaltungskreisen
Der Kanton Bern hat das seit den letzten Tagen geltende Feuerverbot in Wäldern und in Waldesnähe ausgeweitet. Neu umfasst die Massnahme die Verwaltungskreise Bern-Mittelland und Emmental. Damit gilt das Verbot in insgesamt sechs Verwaltungskreisen, in denen die Waldbrandgefahr als «grosse» eingestuft wurde.
Welche Gebiete betroffen sind
Die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter führten die Ausweitung in einer gemeinsamen Medienmitteilung an. Betroffen sind folgende Verwaltungskreise:
- Berner Jura
- Biel/Bienne
- Seeland
- Oberaargau
- Bern-Mittelland (neu)
- Emmental (neu)
| Verwaltungskreis | Gefahrenstufe / Regel |
|---|---|
| Berner Jura | Grosse Waldbrandgefahr – Feuer im Wald und in Waldesnähe verboten |
| Biel/Bienne | Grosse Waldbrandgefahr – Feuer im Wald und in Waldesnähe verboten |
| Seeland | Grosse Waldbrandgefahr – Feuer im Wald und in Waldesnähe verboten |
| Oberaargau | Grosse Waldbrandgefahr – Feuer im Wald und in Waldesnähe verboten |
| Bern-Mittelland | Grosse Waldbrandgefahr – Feuer im Wald und in Waldesnähe verboten |
| Emmental | Grosse Waldbrandgefahr – Feuer im Wald und in Waldesnähe verboten |
Was das Feuerverbot für die Bevölkerung bedeutet
In den betroffenen Gebieten ist das Entfachen von Feuer im Wald und in einer Entfernung von weniger als 50 Metern zum Wald untersagt. Die Behörden weisen darauf hin, dass im übrigen Kantonsgebiet — etwa im Berner Oberland und in der Region Thun — offenes Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen und mit besonderer Vorsicht erlaubt ist. Feuer müssen beaufsichtigt werden und bei Funkenflug sofort gelöscht werden; bei starkem Wind soll ganz darauf verzichtet werden.
Das kantonale Amt für Wald und Naturgefahren (AWN) überwacht die Lage laufend. Eine Neubewertung der Situation ist für den 16. Juli vorgesehen, wie die Behörden mitteilten.
Konkrete Auswirkungen und Hinweise
Für die Bewohnerinnen und Bewohner von Bern-Mittelland und Emmental hat das Verbot unmittelbare Folgen für Freizeitaktivitäten:
- Grillieren im Wald oder in Waldesnähe ist verboten.
- Picknicks mit offenem Feuer sind in den betroffenen Zonen nicht zulässig.
- Wer Feuer dennoch entzündet, riskiert Massnahmen durch die lokalen Behörden und mögliche Straf- oder Ordnungsbussen gemäss kantonalen Regelungen.
Die Behörden fordern die Bevölkerung auf, die Anweisungen der lokalen Stellen zu beachten und bei Beobachtung von Rauch oder offenen Bränden sofort die Feuerwehr zu informieren.
Regionale Lage im Blick
Die Einstufung als «grosse» Waldbrandgefahr beruht auf der Beurteilung der Boden- und Vegetationsverhältnisse in den jeweiligen Verwaltungskreisen. Sollte sich die Witterung ändern, kann die Gefahreneinstufung rasch angepasst werden. Bis zur Neubewertung am 16. Juli bleibt die derzeitige Regelung in Kraft.