Feuerverbot in mehreren Verwaltungskreisen
Der Kanton Bern hat wegen anhaltender Trockenheit die Waldbrandgefahr in weiten Teilen des Kantons deutlich erhöht und die Regeln zum Entzünden von Feuer verschärft. In den Verwaltungskreisen Bern-Mittelland, Emmental, Berner Jura, Biel/Bienne, Seeland und Oberaargau gilt die Gefahrenstufe „gross“ (Stufe 4). Personen dürfen dort im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) kein Feuer entfacht werden.
Im Berner Oberland wurde die Lage als „erheblich“ (Stufe 3) eingestuft. Dort gilt weiterhin besondere Vorsicht: Feuer dürfen nur in befestigten Feuerstellen entfacht werden. Wer ein Feuer entzündet, muss es ständig beobachten und Funkenwurf sofort löschen; bei Wind soll auf offenes Feuer verzichtet werden.
Welche Gebiete sind betroffen und was heisst das konkret?
- Vollständiges Verbot, Feuer im Wald oder bis 50 Meter an Waldränder anzuzünden: Bern-Mittelland, Emmental, Berner Jura, Biel/Bienne, Seeland, Oberaargau.
- Im Berner Oberland: Feuer nur in befestigten Feuerstellen, erhöhte Vorsicht und aktives Beaufsichtigen.
- Bei Wind und Funkenflug sind Feuer generell zu unterlassen.
Die aktuelle Einstufung basiert auf den Beobachtungen zur Trockenheit und der daraus resultierenden Brandgefahr. Für die Bevölkerung bedeuten die Massnahmen konkret, dass offene Lagerfeuer, das Grillieren ausserhalb erlaubter Plätze oder ähnliche Tätigkeiten in den betroffenen Zonen untersagt oder stark eingeschränkt sind.
Informationen und Anlaufstellen
Der Kanton verweist für aktuelle Informationen und Verhaltenshinweise auf die Webseite www.be.ch/waldbrandgefahr. Zusätzlich stehen die Regierungsstatthalterämter für Fragen zur Verfügung. Für akute Anliegen ist eine Hotline eingerichtet.
| Info | Angabe |
|---|---|
| Gefahrenstufe (teils) | Stufe 4 («gross») |
| Betroffene Verwaltungskreise | Bern-Mittelland, Emmental, Berner Jura, Biel/Bienne, Seeland, Oberaargau |
| Berner Oberland | Stufe 3 («erheblich») |
| Hotline (ab 17 Uhr + Wochenende) | 031 635 23 53 |
"Aktuelle Informationen und Verhaltenshinweise sind unter www.be.ch/waldbrandgefahr verfügbar. Die Regierungsstatthalterämter stehen zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung."
Die Ausdehnung des Feuerverbots hat praktische Folgen: Freizeitaktivitäten im Wald sind eingeschränkt, öffentliche Feuerstellen und Grillplätze können temporär gesperrt oder nur unter Auflagen nutzbar sein. Veranstalter von Events im Freien sollten sich vorab bei den zuständigen Stellen informieren und nötigenfalls auf Alternativen ausweichen.
Der Kanton appelliert an die Bevölkerung, vorsichtig zu sein und Hinweise strikt zu befolgen. Bereits ein Funke kann bei der aktuellen Trockenheit rasch zu einem grösseren Waldbrand führen.