Regierungsrat schickt Änderung in die Vernehmlassung
Der Regierungsrat des Kantons Glarus hat am 2. Juli 2026 beschlossen, die Anpassung des kantonalen Einführungsgesetzes zum revidierten Bundesgesetz über Familienzulagen in die Vernehmlassung zu schicken. Damit sollen die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, um den künftig vom Bund geforderten Lastenausgleich zwischen den Familienausgleichskassen innerhalb des Kantons einzuführen.
Bis anhin kennt der Kanton Glarus keinen solchen Lastenausgleich. Die anstehende Gesetzesanpassung zielt nicht darauf ab, die Höhe der Familienzulagen oder die Anspruchsberechtigung zu verändern. Vielmehr geht es um die gerechtere Verteilung der Finanzierungslasten zwischen den einzelnen Ausgleichskassen im Kanton.
Was der Lastenausgleich bedeutet
Die Familienzulagen dienen dazu, die finanzielle Belastung von Familien mit Kindern teilweise zu kompensieren. Neu verlangt das Bundesrecht, dass die Kantone innerhalb ihres Gebietes die Finanzierung der Zulagen gleichmässiger verteilen. Der Kanton Glarus muss deshalb in seinem Einführungsgesetz Regelungen zu folgenden Punkten vorsehen:
- Ausgleichssystem und Berechnung des Lastenausgleichs
- Organisation, Zuständigkeiten und Fristen
- Vorgaben für die Umsetzung durch die Familienausgleichskassen
Die detaillierten organisatorischen Bestimmungen will der Regierungsrat anschliessend an die Landsgemeinde 2027 in einer Verordnung festlegen. Damit bleibt die strategische Entscheidungsfreiheit des Kantons erhalten, während die technischen und administrativen Abläufe nach der landrätlichen Debatte präzisiert werden.
Betreuungszulage ab 2029: Vorbereitung läuft
Neben dem Lastenausgleich berücksichtigt die Gesetzesrevision auch eine weitere Änderung des Bundesrechts: Mit dem neuen Bundesgesetz über die Unterstützung der institutionellen familienergänzenden Kinderbetreuung soll voraussichtlich ab 2029 eine zusätzliche Betreuungszulage eingeführt werden. Diese Zulage soll Eltern die Kosten senken, wenn sie ihre Kinder familienergänzend betreuen lassen; der Anspruch ist grundsätzlich an eine Erwerbstätigkeit gekoppelt. Die Kantone werden verpflichtet sein, diese Zulagen auszurichten.
Für Familien im Kanton Glarus ändert sich durch den Lastenausgleich kurzfristig nichts an den Zulagen selbst. Wichtig ist jedoch: Die kantonalen Behörden müssen nun die Vernehmlassung nutzen, um die praktische Umsetzung und die Zuständigkeiten zu klären, damit die Vorgaben des Bundes fristgerecht und rechtskonform umgesetzt werden können.
Praktische Hinweise und Zeitplan
Die Vernehmlassung läuft bis zum 4. September 2026. Das Departement Volkswirtschaft und Inneres hat weiterführende Informationen auf seiner Webseite publiziert und bietet Medienkontaktangaben für Rückfragen.
| Schritt | Datum / Zeitpunkt |
|---|---|
| Regierungsratssitzung und Vernehmlassung | 2. Juli 2026 (Vernehmlassung bis 4. Sept. 2026) |
| Festlegung organisatorischer Bestimmungen | Nach Landsgemeinde 2027 (per Verordnung) |
| Voraussichtlicher Start der Betreuungszulage (bundesrechtlich vorgesehen) | Ab 2029 |
Betroffene Stellen wie Arbeitgeber, Familienausgleichskassen und Gemeinden sollten die Vernehmlassung verfolgen und, falls nötig, Stellung nehmen, damit die künftigen Ausgleichsmechanismen praxisgerecht ausgestaltet werden.